Anliegen:

Gaststättengewerbe aus besonderen Anlässen

Beschreibung

Nach §12 Abs.1 des Gaststättengesetzes kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen aus besonderen Anlässen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Ein besonderer Anlass wäre z.B. Sportfest, Weinfest, Schützenfest, Karnevalsveranstaltung etc.

Benötigte Unterlagen

Zustimmung des Grundstückseigentümers

Formulare

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)