Anliegen:
Gaststättengewerbe aus besonderen Anlässen
Beschreibung
Nach §12 Abs.1 des Gaststättengesetzes kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen aus besonderen Anlässen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Ein besonderer Anlass wäre z.B. Sportfest, Weinfest, Schützenfest, Karnevalsveranstaltung etc.
Benötigte Unterlagen
Zustimmung des Grundstückseigentümers
Formulare
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
- Frau Bettina Pissarewsky, Telefon: 02247 / 303-327
- Herr Michael Kroha, Telefon: 02247 / 303-334
- Herr Thorsten Klein, Telefon: 02247 / 303-319