Anliegen:

Gewässerschutz

Beschreibung

Im unmittelbaren Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung, steht der Gewässerschutz.

Hierunter versteht man in erster Linie die Einhaltung der Maßgaben und Richtwerte aus der Erlaubnis zur Gewässerbenutzung. Die Überwachung führt ein eigens für diese Aufgabe verpflichteter Gewässerschutzbeauftragter in Form von Kontrollen in regelmäßigen Abständen durch. Hierbei werden alle genehmigten Ableitungen von Abwässern aus dem öffentlichen Kanalsystem in oberirdische Gewässer in Augenschein genommen und auf mögliche Verschmutzungen hin untersucht.

Ursache eventueller Verschmutzungen können Falschanschlüsse an den Kanälen sein. Der Gewässerschutzbeauftragte veranlasst in solchen Fällen die Gemeindewerke zu weitergehenden Untersuchungen mit dem Ziel, die Falschanschlüsse kurzfristig zu beseitigen.

Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat zusammen mit acht weiteren Gemeinden aus dem Verbandsgebiet des Aggerverbandes einen gemeinsamen Gewässerschutzbeauftragten bestellt :

Gewässerschutzbeauftragter 

Der Aggerverband KöR

Gewässerschutzbeauftragter

Herr Wenneckers

Sonnenstraße 40

51645 Gummersbach

 

Tel.:      02261 / 361032

mail:    wkqRWhaiQeqBuxY5qXhWmwnaggerverbandde

mobil:  0160 / 3654276