Anliegen:

Gewerbeanzeigen

Beschreibung

Der Beginn jeder selbständigen Tätigkeit (mit Ausnahme der freien Berufe) muss gleichzeitig der zuständigen Ordnungsbehörde angezeigt werden (§ 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung --> "gewerbliche Anzeigepflicht").

Das Gleiche gilt für die Veränderung eines Gewerbes, die Verlegung und natürlich die Aufgabe eines Gewerbes.

Die Vordrucke zur Gewerbe-An/Um/Abmeldung sollen dem Gewerbetreibenden einen Überblick über die von ihm abverlangten Daten geben und damit das Anzeigeverfahren hier vor Ort erleichtern. In jedem Fall ist eine persönliche Vorsprache bei der Gewerbemeldestelle der Gemeinde unter Vorlage eines gültigen Personalausweises erforderlich. Ebenso sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse, Verträge oder Eintragungsnachweise vorzulegen wenn sie für die Ausübung des Gewerbes von Bedeutung sein könnten.

 

 

Gebühren für Gewerbeanmelungen / -ummeldungen

a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
Gebühr: Euro 26 

b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
Gebühr: Euro 33 

c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
Gebühr: Euro 13

d) Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbean- und -ummeldung für den Gewerbetreibenden
Gebühr: Euro 15

 

 

 

Formulare

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)