Anliegen:
Gewerbeauskunft
Beschreibung
Die Rechtsgrundlage für Gewerbeauskünfte bildet die Gewerbeordnung. Das Gewerberegister ist nicht öffentlich. Die Auskunft kann daher nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
Gebühren
je Auskunft: 20,00 EUR
Benötigte Unterlagen
formloser schriftlicher Antrag
Information des Bundesamtes für Justiz zu:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Online