Anliegen:

Gewerbeauskunft

Beschreibung

Die Rechtsgrundlage für Gewerbeauskünfte bildet die Gewerbeordnung. Das Gewerberegister ist nicht öffentlich. Die Auskunft kann daher nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.

Gebühren

je Auskunft: 20,00 EUR

Benötigte Unterlagen

formloser schriftlicher Antrag

Information des Bundesamtes für Justiz zu: 
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Online

 

 

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)