Anliegen:

Gleichstellungsbeauftragte

Beschreibung

Ziel der Gleichstellungspolitik in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist es, gleiche Chancen für Frauen und Männer in allen Lebensbereichen herzustellen. Kennzeichen einer modernen Gleichstellungspolitik ist es, bei allen Maßnahmen die ganze Vielfalt von Frauen- und Männerleben, wie sie sich heute darstellt, zu betrachten. Es geht um gleiche Chancen von Frauen und Männern mit und ohne Kinder, in allen Altersstufen und Lebensphasen ebenso wie in besonderen Lebenssituationen.

Wenn man die gleichstellungspolitischen Defizite analysiert, so bleibt die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung in der Familie und im Erwerbsleben eine durchgängige Herausforderung. Sie ist Ursache für viele Ungleichbehandlungen: In Entscheidungspositionen der Politik, der Verbände und im Berufsleben sind Frauen deutlich weniger vertreten. Ihr (Lebens-)Einkommen liegt weiterhin erheblich unter dem der Männer; entsprechend geringer fällt auch ihre soziale Absicherung aus. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass Frauen immer noch die Hauptverantwortung für die Familienarbeit zugeschrieben wird und den Männern die Zuständigkeit für den Familienunterhalt.

Als Grundlagen der Arbeit einer Gleichstellungsbeauftragten dienen die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW), das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und natürlich der Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes (GG).

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeindeverwaltung mit, die die Belange von Frauen berühren, z.B. Kinderbetreuung, berufliche Orientierung von Mädchen, beruflicher Wiedereinstieg. Eigeninitiativen und Informationen der Gleichstellungsbeauftragten werden in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern (z.B. Sozialamt) oder anderen öffentlichen Einrichtungen durchgeführt.

Die Gleichstellungsbeauftragte steht - nach vorheriger telefonischer Terminabsprache - den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde zu Beratungsgesprächen zur Verfügung, wobei der Beratungsanteil nicht in erster Linie der Lösung von Einzelfällen, sondern im Wesentlichen der Information über rechtliche und tatsächliche Möglichkeiten, sowie der Vermittlung zu den kommunalen, öffentlichen und privaten Beratungseinrichtungen dient.

 

 

 

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Ansprechpartner(innen)