Anliegen:

Grubenentleerung

Beschreibung

Private Abwasserbehandlungsanlagen, abflusslose Gruben oder sonstige Abwasseranlagen müssen regelmäßig, bzw. nach Bedarf entleert werden. Diese Aufgabe darf im Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid nur das von der Gemeinde zugelassene Fachunternehmen durchführen. Die anfallenden Kosten für den Pflichtigen richten sich nach der Menge des abgefahrenen Abwassers in Abhängigkeit vom aktuellen Gebührensatz in Euro/m³.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)