Anliegen:

Grundsteuer

Beschreibung

Die Grundstückseigentümer werden auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes durch einen Steuerbescheid der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid zur Zahlung der Grundsteuer herangezogen.

Die Grundsteuer A wird für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen, die Grundsteuer B für sonstige unbebaute und bebaute Grundstücke erhoben.

Besteuerungsgrundlage ist der vom Finanzamt Siegburg ermittelte Grundsteuermessbetrag. Dieser wird aus dem so genannten Einheitswert des Grundbesitzes ermittelt. Auf den Grundsteuermessbetrag wendet die Gemeinde einen Steuerhebesatz (v. H.-Satz) an, der jedes Jahr in der Haushaltssatzung für die jeweiligen Steuerarten festgesetzt wird.

Hinweis zur neuen Grundsteuerreform

Sehr geehrte Eigentümerin, sehr geehrter Eigentümer,

zum 01.Januar 2025 wird die neue Grundsteuer als unbürokratische, faire und verfassungsfeste Regelung in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit.

Dafür müssen in 2022 für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Daher gelten in Nordrhein- Westfalen ab 2025 neue Grundsteuerwerte, die auf den Stichtag 01.01.2022 (Hauptfeststellung) ermittelt werden müssen.

Deshalb werden Sie in 2022 öffentlich aufgefordert werden, die aktuellen Merkmale Ihres Grundstücks auf den 01.01.2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) zu erklären. Die Erklärung können Sie in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und 31.10.2022 online unter Mein ELSTER (www.elster.de) abgeben.

Danach erhalten Sie – wie bisher – drei Bescheide:

  1. Grundsteuerwertbescheid: Das Finanzamt stellt auf Basis Ihrer Angaben den neuen Grundsteuerwert fest.
  2. Grundsteuermessbescheid: Zusätzlich erhalten Sie vom Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid, der vom Grundsteuerwert abhängt.
  3. Grundsteuerbescheid: Die Kommune erteilt ab dem Kalenderjahr 2025 den Grundsteuerbescheid unter Berücksichtigung des neuen Grundsteuermessbetrags.

Um Ihnen die Erklärung zu erleichtern, werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung erhalten, aus dem sich wesentliche Daten ergeben, die für die Erklärung relevant sind. Auch die Eigentümerinnen und Eigentümer von aktiven Betrieben der Land- und Forstwirt- schaft werden von der Finanzverwaltung gesondert mit unterstützenden Hinweisen informiert. Falls für Sie eine Angehörige oder ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe tätig ist, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese Person weiter.

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Die Finanzverwaltung wird eine Telefon-Hotline anbieten, bei der Sie kostenlos Auskunft erhalten. Die Erreichbarkeit der Hotline wird ab April 2022 auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen veröffentlicht werden.

Die Hauptfeststellung der Bemessungsgrundlage ist eine besondere Herausforderung für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Verwaltung, die nur durch Ihre aktive Unterstützung gelingen kann.  

Herzlichen Dank dafür!

Neunkirchen-Seelscheid, den 04.03.2022

Die Bürgermeisterin

gez.Nicole Berka

 

 

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