Anliegen:

Grundstücksübertragungen

Beschreibung

Die Gemeinde kauft für ihren Bedarf (z.B. Straßenlanderwerb) Grundstücke an. Sie verkauft Grundstücke an Bauwillige oder sonstige Nutzer und tauscht im Bedarfsfall Grundstücke. Das Liegenschaftsamt bewertet Grundstücksflächen, führt mit Grundstückseigentümern bzw. –interessenten Kauf- oder Verkaufsverhandlungen und bereitet die entsprechenden Kaufverträge für eine notarielle Beurkundung vor.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)