Anliegen:

Handwerker-Parken

Beschreibung

Ausnahmegenehmigung von den geltenden Parkbestimmungen für Handwerker, die ihre Fahrzeuge vor Ort benötigen, weil Werkzeug und Material am Ort eingesetzt werden müssen. Der Antrag kann von jedem Handwerker gestellt werden. Die Ausnahmegenehmigungen untergliedern sich in Dauerausnahmen bis zu 3 Jahre und in Einzelausnahmen.

Zuständige Behörde und weitere Informationen:

Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 13-0
Telefax:  02241 / 13-2179
email-LinkkreisverwaltungqRWhaiQeqBuxY5qXhWmwnrhein-sieg-kreisde

Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link: