Anliegen:
Hausnummerierung
Beschreibung
Gemäß § 126 Absatz 3 des Baugesetzbuches hat jeder Eigentümer sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.
Gemäß der Satzung über die Nummerierung der Häuser im Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid muss jedes öffentliche Gebäude und jedes Haus oder jedes zum Aufenthalt von Menschen dienende sonstige Gebäude eine von der Gemeinde festgesetzte Hausnummer tragen.