Anliegen:

Baugenehmigung

Beschreibung

Die Fragen rund um das Bauen, z.B. ob für ein bestimmtes Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist oder welche Grenzabstände einzuhalten sind, beantwortet Ihnen die Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises.

Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 / 13-0 
email-LinkkreisverwaltungqRWhaiQeqBuxY5qXhWmwnrhein-sieg-kreisde
externer Link in neuem Fensterwww.rhein-sieg-kreis.de

Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid wird anschließend neben anderen Behörden zu dem Antrag von der Bauaufsichtsbehörde um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Je nach der Art des Genehmigungsverfahrens sind unterschiedliche Unterlagen notwendig. Hierüber enthält die Bauprüfungsverordnung detaillierte Anforderungen. Ihr Entwurfsverfasser / Planer ist mit den entsprechenden Vorschriften vertraut. Für die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden einschließlich ihrer Nebengebäude und –anlagen besteht gemäß § 67 Landesbauordnung NW die Möglichkeit der Freistellung von der Baugenehmigungspflicht, wenn das Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplanes nicht widerspricht, die Erschließung gesichert ist und sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Vorhaben nicht entgegen stehen.

Fragen zu diesem Freistellungsverfahren beantwortet Ihnen gerne das Bauamt der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid.

Benötigte Unterlagen

Grundsätzlich ist für alle Baugenehmigungsverfahren ein formeller Bauantrag erforderlich, der 3-fach direkt bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen ist.

Formulare

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Weitere Infos finden Sie unter folgendem Link: