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Bekanntmachung über das Freibleiben eines Sitzes im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

Herr Gunter Gallasch legt sein Mandat als Mitglied des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 31.12.2024 nieder.

Herr Gallasch hat sein Mandat über die Reserveliste der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN erhalten (§ 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz – KWahlG -).

Gemäß § 45 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes vom 30.06.1998 (GV.NRW.S.454) in der zur Zeit gültigen Fassung habe ich festgestellt, dass der Sitz im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid freibleibt, da die Reserveliste der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN erschöpft ist.

Diese Feststellung gebe ich hiermit gemäß § 45 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz öffentlich bekannt.

Gegen diese Feststellung können

  1. jeder Wahlberechtigte im Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (Wahlgebiet),
  2. die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
  3. die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei der Unterzeichnerin in 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstr. 78 (Rathaus), schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.


Neunkirchen-Seelscheid, den 18.12.2024

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Die Wahlleiterin

(Nicole Berka)