Herr Gunter Gallasch legt sein Mandat als Mitglied des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 31.12.2024 nieder.
Herr Gallasch hat sein Mandat über die Reserveliste der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN erhalten (§ 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz – KWahlG -).
Gemäß § 45 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes vom 30.06.1998 (GV.NRW.S.454) in der zur Zeit gültigen Fassung habe ich festgestellt, dass der Sitz im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid freibleibt, da die Reserveliste der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN erschöpft ist.
Diese Feststellung gebe ich hiermit gemäß § 45 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz öffentlich bekannt.
Gegen diese Feststellung können
- jeder Wahlberechtigte im Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (Wahlgebiet),
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei der Unterzeichnerin in 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstr. 78 (Rathaus), schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Neunkirchen-Seelscheid, den 18.12.2024
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Die Wahlleiterin
(Nicole Berka)