Gemäß § 20 Absatz 3 VOB/A informiert die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid nach Zuschlagserteilungen, und zwar bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab 25.000,- € ohne Umsatzsteuer sowie bei Freihändigen Vergaben ab 15.000,- € ohne Umsatzsteuer Auftragswert auf ihrer Internetseite. Diese Informationen werden sechs Monate vorgehalten.
Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer | Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
gemeinde neunkirchen-seelscheidde oder zvs neunkirchen-seelscheidde |
gewähltes Vergabeverfahren | Beschränkte Ausschreibung |
Auftragsgegenstand | Jahresvertrag über Straßenunterhaltungsarbeiten |
Ort der Ausführung | Gemeindegebiet Neunkirchen-Seelscheid |
Name des beauftragten Unternehmens | Meißner Hoch-, Tief- und Straßenbau GmbH |
Information vorzuhalten von / bis | von 10. KW 2025 bis 37. KW 2025 |