Herr Otto Dutz hat sein Mandat als Mitglied des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 20.05.2025 niedergelegt.
Bei der Wahl des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 13.09.2020 war Herr Dutz für die SPD aufgetreten und hat sein Mandat über deren Reserveliste erhalten (§ 33 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz – KWahlG -). Ein*e Ersatzbewerber*in im Sinne des § 16 Abs. 2 KWahlG ist nicht benannt. Der freigewordene Sitz wird daher gem. § 45 Abs. 1 KWahlG nach der Reserveliste der SPD besetzt, die bis zur lfd. Nummer 16 ausgeschöpft ist.
Platz Nr. 17 der Reserveliste der SPD wird von Frau Dr. Silvia Merk besetzt. Gem. § 45 Abs. 2 KWahlG stelle ich daher fest, dass Frau Dr. Merk Nachfolgerin von Herrn Dutz im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist.
Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers können
- jeder Wahlberechtigte im Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (Wahlgebiet),
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei der Unterzeichnerin in 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstr. 78 (Rathaus), schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Neunkirchen-Seelscheid, den 26.05.2025
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Der Wahlleiter
(Schneider)