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Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied

Herr Otto Dutz hat sein Mandat als Mitglied des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 20.05.2025 niedergelegt.

Bei der Wahl des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 13.09.2020 war Herr Dutz für die SPD aufgetreten und hat sein Mandat über deren Reserveliste erhalten (§ 33 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz – KWahlG -). Ein*e Ersatzbewerber*in im Sinne des § 16 Abs. 2 KWahlG ist nicht benannt.  Der freigewordene Sitz wird daher gem. § 45 Abs. 1 KWahlG nach der Reserveliste der SPD besetzt, die bis zur lfd. Nummer 16 ausgeschöpft ist.

Platz Nr. 17 der Reserveliste der SPD wird von Frau Dr. Silvia Merk besetzt. Gem. § 45 Abs. 2 KWahlG stelle ich daher fest, dass Frau Dr. Merk Nachfolgerin von Herrn Dutz im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist.

Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers können

  1. jeder Wahlberechtigte im Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (Wahlgebiet),
  2. die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
  3. die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei der Unterzeichnerin in 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstr. 78 (Rathaus), schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.


Neunkirchen-Seelscheid, den 26.05.2025

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

Der Wahlleiter

(Schneider)