Herr Guido Vierkötter hat am 29.09.2025 die Annahme der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid erklärt. Gemäß § 37 Nr. 6 KWahlG verliert Herr Vierkötter hiermit seinen Sitz im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid.
Bei der Wahl des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 14.09.2025 war Herr Vierkötter für die CDU aufgetreten und hat sein Mandat als erfolgreicher Wahlbezirksbewerber (Direktmandat) im Wahlbezirk 010 erhalten (§ 32 des Kommunalwahlgesetzes – KWahlG -). Der freigewordene Sitz wird gem. § 45 KWahlG nach der Reserveliste der CDU besetzt. In der Reserveliste der CDU ist Herr Fabian Stricker für das Mandat des Wahlbezirks 010 als Ersatzmann benannt.
Gem. § 45 Abs. 2 KWahlG stelle ich daher fest, dass Herr Fabian Stricker Nachfolger von Herrn Guido Vierkötter im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist.
Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers können
- jeder Wahlberechtigte im Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (Wahlgebiet),
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei dem Unterzeichner in 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstr. 78 (Rathaus), schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Neunkirchen-Seelscheid, den 27.10.2025
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Der Wahlleiter
(Jörg Schneider)
