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Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied

Herr Guido Vierkötter hat am 29.09.2025 die Annahme der Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid erklärt. Gemäß § 37  Nr. 6 KWahlG verliert Herr Vierkötter hiermit seinen Sitz im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid.

Bei der Wahl des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 14.09.2025 war Herr Vierkötter für die CDU aufgetreten und hat sein Mandat als erfolgreicher Wahlbezirksbewerber (Direktmandat) im Wahlbezirk 010 erhalten (§ 32 des Kommunalwahlgesetzes – KWahlG -). Der freigewordene Sitz wird gem. § 45 KWahlG nach der Reserveliste der CDU besetzt. In der Reserveliste der CDU ist Herr Fabian Stricker für das Mandat des Wahlbezirks 010 als Ersatzmann benannt.

Gem. § 45 Abs. 2 KWahlG stelle ich daher fest, dass Herr Fabian Stricker Nachfolger von Herrn Guido Vierkötter im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist.

Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers können

  1. jeder Wahlberechtigte im Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (Wahlgebiet),
  2. die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
  3. die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei dem Unterzeichner in 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstr. 78 (Rathaus), schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.


Neunkirchen-Seelscheid, den 27.10.2025

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid

Der Wahlleiter

(Jörg Schneider)