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Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied

Herr Mike Best hat sein Mandat als Mitglied des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 31.12.2025  niedergelegt.

Bei der Wahl des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 14.09.2025 war Herr Best für die AfD aufgetreten und hat sein Mandat über deren Reserveliste erhalten (§ 33 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz – KWahlG -). Ein*e Ersatzbewerber*in im Sinne des § 16 Abs. 2 KWahlG ist nicht benannt.  Der freigewordene Sitz wird daher gem. § 45 Abs. 1 KWahlG nach der Reserveliste der AfD besetzt, die bis zur lfd. Nummer 6 ausgeschöpft ist.

Platz Nr. 7 der Reserveliste der AfD wird von Herrn Guido Bange, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, besetzt. Herr Bange hat durch Erklärung vom 26.01.2026 mit sofortiger Wirkung auf seine Anwartschaft als Mitglied des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid verzichtet.

Platz Nr. 8 der Reserveliste wird von Herrn Jens Christian Rosenaa besetzt. Gem. § 45 Abs. 2 KWahlG stelle ich daher fest, dass Herr Rosenaa Nachfolger von Herrn Best im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid sind.

Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers können

  1. jeder Wahlberechtigte im Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (Wahlgebiet),
  2. die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
  3. die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei dem Unterzeichner in 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstr. 78 (Rathaus), schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.


Neunkirchen-Seelscheid, den 05.02.2026

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Der Wahlleiter

(Vierkötter)