Herr Mike Best hat sein Mandat als Mitglied des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 31.12.2025 niedergelegt.
Bei der Wahl des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 14.09.2025 war Herr Best für die AfD aufgetreten und hat sein Mandat über deren Reserveliste erhalten (§ 33 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz – KWahlG -). Ein*e Ersatzbewerber*in im Sinne des § 16 Abs. 2 KWahlG ist nicht benannt. Der freigewordene Sitz wird daher gem. § 45 Abs. 1 KWahlG nach der Reserveliste der AfD besetzt, die bis zur lfd. Nummer 6 ausgeschöpft ist.
Platz Nr. 7 der Reserveliste der AfD wird von Herrn Guido Bange, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, besetzt. Herr Bange hat durch Erklärung vom 26.01.2026 mit sofortiger Wirkung auf seine Anwartschaft als Mitglied des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid verzichtet.
Platz Nr. 8 der Reserveliste wird von Herrn Jens Christian Rosenaa besetzt. Gem. § 45 Abs. 2 KWahlG stelle ich daher fest, dass Herr Rosenaa Nachfolger von Herrn Best im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid sind.
Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers können
- jeder Wahlberechtigte im Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (Wahlgebiet),
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei dem Unterzeichner in 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstr. 78 (Rathaus), schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Neunkirchen-Seelscheid, den 05.02.2026
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Der Wahlleiter
(Vierkötter)
