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Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied

Frau Katrin Gramitzki hat ihr Mandat als Mitglied des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 31.01.2026  niedergelegt.

Bei der Wahl des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 14.09.2025 war Frau Gramitzki für die SPD aufgetreten und hat ihr Mandat als erfolgreichste Wahlbezirksbewerberin (Direktmandat) im Wahlbezirk 030 erhalten (§ 32 des Kommunalwahlgesetzes – KWahlG -). Ein*e Ersatzbewerber*in im Sinne des § 16 Abs. 2 KWahlG ist nicht benannt.  Der freigewordene Sitz wird daher gem. § 45 Abs. 1 KWahlG nach der Reserveliste der SPD besetzt, die bis zur lfd. Nummer 8 ausgeschöpft ist.

Platz Nr. 9 der Reserveliste wird von Frau Barbara Altmann besetzt. Gem. § 45 Abs. 2 KWahlG stelle ich daher fest, dass Frau Altmann Nachfolgerin von Frau Gramitzki im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid sind.

Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers können

  1. jeder Wahlberechtigte im Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (Wahlgebiet),
  2. die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
  3. die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei dem Unterzeichner in 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstr. 78 (Rathaus), schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.


Neunkirchen-Seelscheid, den 05.02.2026

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Der Wahlleiter


(Vierkötter)