Frau Katrin Gramitzki hat ihr Mandat als Mitglied des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 31.01.2026 niedergelegt.
Bei der Wahl des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 14.09.2025 war Frau Gramitzki für die SPD aufgetreten und hat ihr Mandat als erfolgreichste Wahlbezirksbewerberin (Direktmandat) im Wahlbezirk 030 erhalten (§ 32 des Kommunalwahlgesetzes – KWahlG -). Ein*e Ersatzbewerber*in im Sinne des § 16 Abs. 2 KWahlG ist nicht benannt. Der freigewordene Sitz wird daher gem. § 45 Abs. 1 KWahlG nach der Reserveliste der SPD besetzt, die bis zur lfd. Nummer 8 ausgeschöpft ist.
Platz Nr. 9 der Reserveliste wird von Frau Barbara Altmann besetzt. Gem. § 45 Abs. 2 KWahlG stelle ich daher fest, dass Frau Altmann Nachfolgerin von Frau Gramitzki im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid sind.
Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers können
- jeder Wahlberechtigte im Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (Wahlgebiet),
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei dem Unterzeichner in 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstr. 78 (Rathaus), schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Neunkirchen-Seelscheid, den 05.02.2026
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Der Wahlleiter
(Vierkötter)
