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Kurz erklärt: Grundsteuer, Hebesätze und Grundsteuerreform

Mitte Januar wurden die Grundsteuerbescheide für Neunkirchen-Seelscheid verschickt. Da es seitdem aufgrund der Grundsteuerreform einige Rückfragen in der Kämmerei gibt, hat die Gemeindeverwaltung die wichtigsten Fragen und Antworten verständlich aufbereitet.

Warum gibt es eine Grundsteuerreform?
Die Bewertung des Grundbesitzes, auf der die Grundsteuer bis 2024 basiert hat, ist veraltet. Daher hat das Bundesverfassungsgericht eine Besteuerung anhand neuer Werte ab 2025 gefordert. Dadurch kam es zur bundesweiten Grundsteuerreform. 
Die Finanzämter haben daher neue Grundsteuerwerte ermittelt. Aus diesen Werten und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wird der Grundsteuer-Messbetrag errechnet. Dies ist ein eigener Verfahrensschritt, der mit dem Grundlagenbescheid abgeschlossen ist, den Sie von Ihrem Finanzamt bereits erhalten haben. Für Rückfragen oder Einsprüche sind insofern auch die Finanzämter zuständig.
Der Messbescheid ist für die Gemeindeverwaltung verbindlich. Wir wenden zur Berechnung Ihres persönlichen Grundsteuerbescheids nur noch unsere vor Ort im Gemeinderat festgelegten Hebesätze an.  

 

Ich habe beim Finanzamt Einspruch gegen meinen Grundlagenbescheid eingelegt, aber trotzdem einen Grundsteuerbescheid durch die Gemeinde erhalten. Was kann ich tun?
Ihr Einspruch wird durch das zuständige Finanzamt bearbeitet. Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine Rückmeldung Ihres Finanzamts oder einen geänderten Bescheid. Die Gemeindeverwaltung hat keinen Einfluss auf diesen Vorgang. 
Es ist aber möglich, dass Sie bis zum 17. Februar 2025 Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen, den Sie von der Gemeindeverwaltung bekommen haben. Ein Aussetzen der Vollstreckung ist dann möglich. Bitte nehmen Sie dazu per E-Mail Kontakt mit dem Steueramt der Gemeinde, Frau Anke Siebigteroth und Frau Anja Prosch, steuern@neunkirchen-seelscheid.de auf.

 

Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Maßgeblich für die Höhe der individuellen Grundsteuer sind der Grundsteuerwert, die Steuermesszahl und der Hebesatz. 
Den Grundsteuermessbetrag haben Eigentümer*innen über den Grundlagenbescheid erhalten. Er richtet sich nach Größe, Alter und Zustand des Hauses und dem Grundstückswert. Dieser Wert wird mit dem von der Kommune festgelegten Hebesatz multipliziert und durch 100 geteilt. Das Ergebnis ist die zu zahlende Grundsteuer.

 

Was ist der Hebesatz?
Der Hebesatz ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er bezeichnet den Prozentsatz, mit dem die Steuerschuld berechnet wird. Der Hebesatz wird von jeder Kommune individuell festgelegt. In Neunkirchen-Seelscheid gibt es aktuell den Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und den für die Grundsteuer B (Wohnen und Gewerbe). 

 

Was ist ein aufkommensneutraler Hebesatz?
Das Grundsteueraufkommen in den Städten und Gemeinden soll nach der Grundsteuerreform in etwa so hoch sein wie vor der Reform. Die Grundsteuer soll also aufkommensneutral gestaltet werden. Um dies zu erreichen, hat das Finanzministerium NRW für jede Kommune die aufkommensneutralen Hebesätze berechnet und veröffentlicht.

Aufkommensneutral bedeutet nicht, dass die Höhe der Grundsteuer für jeden gleich bleibt, sondern dass die Gesamthöhe der Grundsteuer, die eine Kommune einnimmt, gleichbleibt. Je nach Grundstück kann es für den Einzelnen zu Mehr- oder Minderbelastungen kommen.
Wichtig: Die zur Aufkommensneutralität führenden Hebesätze sind aber nicht bindend, weil die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung eigenständig die Hebesätze zur Grundsteuer festlegen.

 

Warum sind die Hebesätze für Neunkirchen-Seelscheid ab 2025 höher als 2024?
Bereits mit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2024 hatte der Rat auf Antrag zu den Haushaltsberatungen im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, im Rahmen der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung eine Hebesatzanpassung von bislang 793 auf 882 Punkte, somit um rd. 11,22 % für das Jahr 2025 vorzusehen.


Die Gemeinde hat bereits im Jahre 2012 einen umfassenden Haushaltssanierungsplan beschlossen, der über 40 Sparmaßnahmen enthielt. Diese Sparmaßnahmen werden fortgeführt und neue Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung fortlaufend geprüft und umgesetzt.
Um eine drohende Überschuldung der Gemeinde zu vermeiden und Handlungsspielräume erhalten zu können, war zusätzlich zu diesen Maßnahmen die beschlossene Hebesatzerhöhung jedoch unvermeidbar.


Im Vergleich zu den Plandaten des Haushalts 2024 hat sich das für 2025 geplante Jahresergebnis nochmals um rd. 2,03 Mio. € verschlechtert. Im Planungszeitraum bis zum Jahre 2028 ergibt sich eine Verschlechterung von rd. 6,55 Mio. €. Maßgeblich hierfür sind u.a. die Festsetzungen der Kreisumlage einschließlich der Mehrbelastungen für Jugendamt und Öffentlichen Personennahverkehr, die für die Gemeinde bis 2028 einen Mehraufwand von rd. 3,85 Mio. € ausmachen. Daher war es unumgänglich, an der im Vorjahr beschlossenen Hebesatzanpassung um 11,22 % für das Jahr 2025 festzuhalten.


Der vom Land ermittelte aufkommensneutrale Hebesatz in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid bezogen auf des Jahr 2024 beträgt bei der Grundsteuer A 601 Punkte und bei der Grundsteuer B 782 Punkte. Der Hebesatz der Grundsteuer A wird daher für 2025 aufkommensneutral mit 601 Punkten angesetzt. Für die Grundsteuer B ergibt sich unter Einbeziehung der o.g. Hebesatzanpassung um 11,22 % ein Hebesatz in Höhe von 870 Punkten.

 

Warum muss ich überhaupt Grundsteuern zahlen?
Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen jeder Kommune. Diese Mittel benötigen wir auch in Neunkirchen-Seelscheid, um damit zum Beispiel Schulgebäude, Turnhallen, die Feuerwehr, die Aquarena oder unsere Gemeindebüchereien zu finanzieren. Außerdem werden die Einnahmen aus der Grundsteuer für wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur genutzt wie Straßen und Radwege.

 

Noch Fragen? Am 17. Februar beantworten Bürgermeisterin Nicole Berka und Kämmerer Johannes Hagen Ihre offenen Fragen rund um Ihren Grundsteuerbescheid. Da die Termine begrenzt sind, ist eine Voranmeldung über das Vorzimmer der Bürgermeisterin per E-Mail an vorzimmerh8Kp3SWavMj5Y70cBZ8H6neunkirchen-seelscheidde nötig.