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Anliegen:

Allgemeine Sozialhilfe SGB XII

Beschreibung

Die Sozialhilfe nach dem SGB XII dient der Sicherung des Existenzminimums für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus eigenen Mitteln sicherstellen können.
Unterschieden wird nach den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

 

Hilfe zum Lebensunterhalt
Diese Sozialhilfeleistung kann für Personen gewährt werden, die die Regelaltersgrenze von 67 Jahren noch nicht erreicht haben und vorübergehend weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können.
Die Hilfeleistung kommt allerdings nur in Betracht, sofern die Person keinen Anspruch auf Leistungen des SGB II hat oder mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach de SGB XII können Personen im Rentenalter (ab 67 Jahren) sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen gewährt haben.
Ebenso zu den Anspruchsberechtigten gehören Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind.

 

Die Leistungen werden auf Antrag gewährt.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)