Anliegen:
Melderegisterauskunft
Beschreibung
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
Erweiterte Melderegisterauskünfte sind grundsätzlich nur schriftlich bei der Meldebehörde zu beantragen.
Auskünfte werden nur erteilt, wenn mindestens 3 übereinstimmende Daten (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum) durch den Anfragenden genannt werden.
Folgende Daten werden übermittelt:
- Einfache Melderegisterauskunft:
Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift
Melderegisterauskunft (§44 BMG)
Melderegisterauskunft (§49 BMG)
- Erweiterte Melderegisterauskunft:
Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Geschlecht, Sterbetag und -ort.
Die erweiterte Melderegisterauskunf wird nur bei nachgewiesenem berechtigten Interesse erteilt (z.B. Mahnbescheid des Amtsgerichtes).
Es wird nur Auskunft über die Daten erteilt, die unbedingt erforderlich sind. Die Verwendung der Daten ist auf diesen bestimmten Zweck begrenzt. Eine weitere Verwendung der Daten ist nicht gestattet.
Gebühren
Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 Euro
Erweiterte Melderegisterauskunft: 11,00 Euro
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
Benötigte Unterlagen
- schriftlicher, unterschriebener Antrag
Formulare
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
- Frau Claudia Heister, Telefon: 02247 / 303-123
- Frau Annette Dreschmann, Telefon: 02247 / 303-121
- Herr Dennis Koch, Telefon: 02247 / 303-122
