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Anliegen:

Melderegisterauskunft

Beschreibung

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

 

Erweiterte Melderegisterauskünfte sind grundsätzlich nur schriftlich bei der Meldebehörde zu beantragen.

Auskünfte werden nur erteilt, wenn mindestens 3 übereinstimmende Daten (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum) durch den Anfragenden genannt werden.

Folgende Daten werden übermittelt:

 

  • Einfache Melderegisterauskunft:
    Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift

           Melderegisterauskunft (§44 BMG)

           Melderegisterauskunft (§49 BMG)

 

  • Erweiterte Melderegisterauskunft:
    Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Geschlecht, Sterbetag und -ort.
    Die erweiterte Melderegisterauskunf wird nur bei nachgewiesenem berechtigten Interesse erteilt (z.B. Mahnbescheid des Amtsgerichtes).
     

Es wird nur Auskunft über die Daten erteilt, die unbedingt erforderlich sind. Die Verwendung der Daten ist auf diesen bestimmten Zweck begrenzt. Eine weitere Verwendung der Daten ist nicht gestattet.

Gebühren

Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 Euro
Erweiterte Melderegisterauskunft: 11,00 Euro
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

Benötigte Unterlagen

  • schriftlicher, unterschriebener Antrag

Formulare

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

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