Anliegen:
Schülerbeförderung
Beschreibung
1. Allgemein:
Aufgrund der Bestimmungen im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und der Schülerfahrkostenverordnung übernimmt der Schulträger auf Antrag die Schülerfahrkosten, die für die Beförderung zur Schule und zurück notwendig entstehen.
Schülerfahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerin / den Schüler der
- Primarstufe (Klasse 1-4) mehr als 2 km
- in der Sekundarstufe I (Klasse 5-10) mehr als 3,5 km
- in der Sekundarstufe II (Jahrgang 11-13) mehr als 5 km
beträgt.
Schulweg ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin / des Schülers und der Schule oder dem Unterrichtsort.
Unabhängig von der Länge des Schulweges entstehen notwendige Fahrkosten, wenn
- die Schülerin / der Schüler nicht nur vorübergehend (länger als 8 Wochen) aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muss. Der Nachweis wird in der Regel durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses geführt
- der Schulweg nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen für Schülerinnen und Schüler ungeeignet ist.
Es werden nur die Kosten für die wirtschaftlichste, der Schülerin / dem Schüler zumutbare Art der Beförderung übernommen. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist in der Regel die wirtschaftlichste Beförderung, sie hat grundsätzlich Vorrang vor anderen Beförderungsarten.
2. Schülerfahrausweis der Gemeinde:
Grundschulen, Gesamtschule
Für die freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler der gemeindlichen Schulen (Grundschulen, Gesamtschule) und des Gymnasiums "Antoniuskolleg" fährt der gemeindliche Schülerspezialverkehr mit den Linien 1 - 11 sowie eines Zusatzbusses für kleinere Ortschaften der Gemeinde . Diese Beförderung ist kostenlos.
Schülerinnen und Schüler die aufgrund der oben genannten Voraussetzung der Schülerfahrtkostenverordnung NRW nicht freifahrtberechtigt sind, können gegen einen Kostenbeitrag den Schulbus der Gemeinde nutzen.
3. Schülerticket des öffentlichen Personennahverkehrs
Weiterführende Schulen in der Gemeinde
Allen Schülerinnen und Schülern steht es frei ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr zu erwerben.
Über die Übernahme der Kosten entscheidet dann der jeweilige Schulträger.
Weitere Informationen können Sie dem Schreiben mit den Änderungen ab dem 01.08.2024 entnehmen.
Schreiben der Änderungen ab dem 01.08.2024
4. Schulbuspläne
Bitte beachten Sie, dass die Fahrpläne als PDF-Dateien hinterlegt sind.
Schulbuspläne
Bus 1
Niederwennerscheid - Oberwennerscheid - Brackemich - Birkenfeld
Fahrplan Bus 1
Bus 2
Köbach - Hermerath - Hasenbach - Hülscheid
Fahrplan Bus 2
Bus 3
Ohmerath - Niederhorbach - Eischeid - Krawinkel
Fahrplan Bus 3
Bus 4
Hänscheid - Winterscheid - Remschoß - Wolperath
Fahrplan Bus 4
Bus 5
Hochhausen - Pohlhausen - Herkenrath - Bruchhausen - Wolperath
Fahrplan Bus 5
Bus 6
Seelscheid (Steiner Str. - Leienkreuz - Oberste Zeith) - Neunkirchen
Fahrplan Bus 6
Bus 7
Unterste Zeith - Heister - Hochhausen - Pohlhausen - Herkenrath - Neunkirchen
Fahrplan Bus 7
Bus 8
Seelscheid VR-Bank - Talstr. - Neunkirchen
Fahrplan Bus 8
Bus 9
Broich - Meisenbach - Mohlscheid - Nackhausen - Oberdorst - Pützerhof
Fahrplan Bus 9
Bus 10
Seelscheid - Krahwinkel - Neunkirchen - Hennef Förderschule
Fahrplan Bus 10
Firma May
Rippert - Rengert - Wahlen - Stein - Gutmühle
Anbindung an den ÖPNV
Informationen zur Anbindung an den ÖPNV
Formulare
- Elternschreiben Achtung, Änderung ab dem 01.08.2024
- Antrag für den Schülerfahrausweis für die Grundschule
- Antrag für den Schülerfahrausweis für die Gesamtschule
- Antrag für den Schülerfahrausweis für die Lernbehindertenschule in Hennef
- Antrag auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises für das Berufskolleg
- Antrag auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises für das Antoniuskolleg
- Sicher mit dem Bus zur Schule und nach Hause
- Antrag auf Erstattung der Schülerfahrkosten ÖPNV