Anliegen:
Vermietung / Verpachtung
Beschreibung
Die Vermietung und Verpachtung von gemeindlichen Immobilien erfolgt durch das Liegenschaftsamt. Hier erhalten Sie Auskunft über Miet- bzw. Pachtobjekte und über die Bedingungen der Nutzungsüberlassung. Das Liegenschaftsamt erstellt die Miet- und Pachtverträge, setzt die Miet- bzw. Pachtzinsen fest und erstellt die Nebnkostenabrechnungen
Benötigte Unterlagen
- <link file:2217 _blank download_pdf datei>Richtlinien der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid über die Bereitstellung gemeindlicher Liegenschaften
- <link file:2216 _blank download_pdf datei>Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen
