Anliegen:
Plakatanschlag
Beschreibung
Entsprechend des § 2 a der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sonder- Nutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist das Anbringen von Plakaten auf Verkehrsflächen Verkehrsflächen nur an bestimmten Standorten zulässig.
Die Plakatwerbung ist grundsätzlich antrags- und gebührenpflichtig.
Die Anzahl von Plakaten ist auf maximal 40 Stück beschränkt.
Mit der Plakatwerbung darf frühestens 14 Tage vor dem jeweiligen Anlass geworben werden. Sie ist dem Ordnungsamt rechtzeitig (14 Tage vor dem beabsichtigten Werbebeginn) anzuzeigen. Dauerwerbung ist unzulässig. Das Anbringen von Plakatwerbung ist nur auf festen Platten oder Ständern zulässig. Die Plakatwerbung ist innerhalb von 7 Tagen nach der jeweiligen Veranstaltung vollständig zu entfernen.
Gebühren
Je Plakat und Woche werden 1,00 Euro Plakatierungsgebühren sowie eine Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro für die Bescheiderteilung erhoben.