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Anliegen:

Führerschein - Umtausch

Beschreibung

Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid nimmt den Antrag auf Umtausch in den EU-Kartenführerschein nur entgegen.

Die Bearbeitung erfolgt durch das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises.

Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Rhein-Sieg-Kreises erteilt werden.

Details

Fristen für den Umtausch:

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
Vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1559 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025


II. Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss:
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013
19.01.2033

Dokumente

  • alter Führerschein im Original
  • Personalausweis
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild, Größe: 45 mm hoch x 35 mm breit, Gesicht zentriert, Gesichtsgröße höchstens 32 mm - 36 mm

Bemerkung

Bitte beachten Sie, dass der Führerschein zusammen mit dem Antrag zum Rhein-Sieg-Kreis verschickt wird. Sie erhalten eine Ausnahmegenehmigung, mit der Sie ausschließlich innerhalb von Deutschland fahren dürfen.

Gebühren

Umtausch alter Führers. in neuen Kartenführ.
Abholung Straßenverkehrsamt/ Zusendung per Post
32,60
Umtausch alten Führerschein in neuen Kartenführ.
Abholung Straßenverkehrsamt/ Zusendung per Post
31,60
Umtausch alten Führers. in neuen Kartenführ. per Einschreiben 34,95 
Umtausch Kartenführ. in neuen Kartenführ. per Einschreiben 35,95 €
Umtausch Kartenführ. bei Namensänderug. per Einschreiben 46,55 €

Zahlungsarten

  • Barzahlung
  • EC- Karte

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)