Anliegen:
Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
Beschreibung
Die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII wird im ambulanten Bereich gewährt. Sofern der Pflegebedarf durch Aufnahme in eine stationäre Einrichtung oder den Einsatz einer 24-Stunden-Assistenz gedeckt werden muss, werden Unterstützungsleistungen durch den Rhein-Sieg-Kreis gewährt.
Leistungen der Hilfe zur Pflege können durch das Sozialamt der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid übernommen werden, sofern die antragstellende Person keine Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen kann oder diese Leistungen nicht ausreichen, um den bestehenden Pflegebedarf zu decken.
Die Leistungen werden auf Antrag gewährt.
