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Anliegen:

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

Beschreibung

Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII kann für Personen gewährt werden, die die Regelaltersgrenze von 67 Jahren noch nicht erreicht haben und vorübergehend weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können.


Die Hilfeleistung kommt allerdings nur in Betracht, sofern die Person keinen Anspruch auf Leistungen des SGB II hat oder mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

Die Leistungen werden auf Antrag gewährt.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)