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Anliegen:

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Beschreibung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII ist eine Sozialhilfeleistung, die sich nach dem Bedarf im Einzelfalle orientiert und gewährt wird, sofern das eigene Einkommen und Vermögen zur Deckung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen.

Einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen können Personen im Rentenalter (ab 67 Jahren) sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen gewährt haben.

Ebenso zu den Anspruchsberechtigten gehören Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind.

Die Leistungen werden auf Antrag gewährt.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)