Briefwahl zur Kommunalwahl 2025
Informationen zur Briefwahl anlässlich der Kommunalwahl am 14.09.2025
Anlässlich der bevorstehenden Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am Sonntag, dem 14.09.2025, gibt es viele Fragen hinsichtlich des Briefwahlverfahrens, die im Folgenden beantwortet werden sollen:
Wer kann per Brief wählen?
Alle Wahlberechtigten (Deutsche oder EU-Staatsangehörige, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und mindestens seit 29.08.2025 im Wahlgebiet wohnen) können grundsätzlich per Brief wählen. Ein besonderer Grund muss bei dem Briefwahlantrag nicht angegeben werden.
Wie bekomme ich die Briefwahlunterlagen?
Die Briefwahl kann ab 04.08.2025 hier beantragt werden. Ein entsprechender Hinweis befindet sich auch auf den Wahlbenachrichtigungen, die jedoch voraussichtlich erst Mitte August zugestellt werden. Bitte beachten Sie, dass zu dieser Wahl im Rhein-Sieg-Kreis – wie bei der Bundestagswahl im Februar – Wahlbenachrichtigungsbriefe und nicht mehr die Wahlbenachrichtigungskarten versandt werden.
Sie können jedoch auch formlos die Briefwahlunterlagen über die E-Mail-Adresse wahlen unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Ihrer Adresse sowie Ihres Geburtsdatums beantragen. neunkirchen-seelscheidde
Wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?
Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab Anfang August 2025 kurzzeitig nach Antragstellung versandt. Bitte prüfen Sie daher, ob Ihnen die Unterlagen spätestens 14 Tage nach Antragstellung zugehen und melden sich bitte andernfalls rechtzeitig im Wahlbüro.
Sobald alle Stimmzettel vorliegen ist auch eine Stimmabgabe im Briefwahlbüro des Rathauses während der Öffnungszeiten möglich – dies wird voraussichtlich ab 04.08.2025 der Fall sein.
Kann ich, obwohl ich Briefwahl beantragt habe, auch im Wahllokal wählen?
Ja. Im Wählerverzeichnis wird vermerkt, wenn eine wahlberechtigte Person einen Wahlschein erhalten hat. Dieser unterschriebene Wahlschein kann entweder zur Briefwahl genutzt werden oder – wenn er noch nicht abgeschickt wurde – am Wahltag im Wahllokal des Stimmbezirkes in Neunkirchen-Seelscheid vorgezeigt und zur dortigen Stimmabgabe genutzt werden.
Ob der örtlichen Vertreterwahlen ist die Wahl in einer Nachbarkommune (wie bei der Bundestagswahl) oder einem anderen Wahllokal im Gemeindegebiet nicht möglich.
Bis wann muss ich meinen Wahlbrief zurücksenden?
Die wahlberechtigte Person trägt die Verantwortung dafür, dass der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem unterschriebenen Wahlschein rechtzeitig bis 16.00 Uhr am 14.09.2025 bei der örtlichen Wahlbehörde eingeht. Der Briefkasten am Rathaus wird um diese Zeit letztmalig geleert – am Bürgerbüro in Seelscheid ist ein Einwurf bis 15.30 Uhr am Wahltag möglich.
Die Deutsche Post AG empfiehlt, den Wahlbrief so schnell wie möglich nach Erhalt der Briefwahlunterlagen wieder ausgefüllt und unterschrieben (Wahlschein) zurückzusenden.
Für weitere Informationen zur Briefwahl wenden Sie sich gerne an Herrn Martin Kraemer, Tel. 02247/303-322, bzw. ab 04.08.2025 an Frau Bettina Pissarewsky, Tel. 02247/303-340 im Briefwahlbüro.
gez.: Jörg Schneider
Wahlleiter