Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZum Seitenfuß springen

Briefwahl zur Bundestagswahl 2025

Informationen zur Briefwahl anlässlich der Bundestagswahl am 23.02.2025

Anlässlich der bevorstehenden vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 gibt es viele Fragen hinsichtlich des Briefwahlverfahrens, die im Folgenden beantwortet werden sollen:

Wer kann per Brief wählen?

Alle Wahlberechtigten (Deutsche, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und mindestens seit 23.11.2024 in der Bundesrepublik Deutschland wohnen) können grundsätzlich per Brief wählen. Ein besonderer Grund muss bei dem Briefwahlantrag nicht angegeben werden.

Wie bekomme ich die Briefwahlunterlagen?

Die Briefwahl kann ab 13.01.2025   hier  beantragt werden. Ein entsprechender Hinweis befindet sich auch auf den Wahlbenachrichtigungen, die in der zweiten Januarhälfte zugestellt werden. Bitte beachten Sie, dass zu dieser Wahl im Rhein-Sieg-Kreis erstmals Wahlbenachrichtigungsbriefe und nicht mehr die Wahlbenachrichtigungskarten versandt werden.

Sie können jedoch auch formlos die Briefwahlunterlagen über die E-Mail-Adresse wahlenh8Kp3SWavMj5Y70cBZ8H6neunkirchen-seelscheidde unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Ihrer Adresse sowie Ihres Geburtsdatums beantragen.

Wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?

Die Briefwahlunterlagen können erst nach Herstellung der Stimmzettel versandt werden. Da die Wahlkandidaten erst Ende Januar 2025 endgültig feststehen, kann erst dann mit der Herstellung der Stimmzettel begonnen werden. Unmittelbar nach der Auslieferung an das Wahlamt der Gemeinde wird mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen. Dies wird voraussichtlich am 5./6.2.2025 sein.

Erst ab diesem Zeitpunkt ist auch eine Stimmabgabe im Briefwahlbüro des Rathauses während der Öffnungszeiten möglich.

Unsere Bitte an Sie: Um bereits vor dem Erhalt der Stimmzettel viele Wahlscheinanträge verarbeiten zu können, bitten wir Sie, so früh wie möglich einen Antrag auf Briefwahl zu stellen, wenn Sie wissen, dass Sie am Wahlsonntag (23.02.2025) nicht ins Wahllokal gehen.

Kann ich, obwohl ich Briefwahl beantragt habe, auch im Wahllokal wählen?

Ja. Im Wählerverzeichnis wird vermerkt, wenn eine wahlberechtigte Person einen Wahlschein erhalten hat. Dieser unterschriebene Wahlschein kann entweder zur Briefwahl genutzt werden oder – wenn er noch nicht abgeschickt wurde – am Wahltag in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises vorgezeigt und zur dortigen Stimmabgabe genutzt werden.

Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid liegt im Wahlkreis 96, der zudem die Städte/Gemeinden Eitorf, Hennef (Sieg), Lohmar, Much, Niederkassel, Ruppichteroth, Siegburg, Troisdorf und Windeck umfasst. In all diesen Kommunen können Sie mit einem gültigen Wahlschein für den Wahlkreis 96 am Wahlsonntag wählen.

Bis wann muss ich meinen Wahlbrief zurücksenden?

Die wahlberechtigte Person trägt die Verantwortung dafür, dass der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein rechtzeitig bis 18.00 Uhr am 23.02.2025 bei der örtlichen Wahlbehörde eingeht. Der Briefkasten am Rathaus wird um diese Zeit letztmalig geleert – am Bürgerbüro in Seelscheid ist ein Einwurf bis 17.00 Uhr am Wahltag möglich.

Die Deutsche Post AG empfiehlt, den Wahlbrief so schnell wie möglich nach Erhalt der Briefwahlunterlagen wieder ausgefüllt und unterschrieben (Wahlschein) zurückzusenden.

Für weitere Informationen zur Briefwahl wenden Sie sich bitte ab 13.01.2025 an Frau Bettina Pissarewsky, Tel. 02247/303-340.