Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZum Seitenfuß springen

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2025


Wer ist Wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens 3 Monate vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

 

Wie wird gewählt?

Jede/r Wähler/in hat 2 Stimmen:

  • Erststimme: Wahl eines Direktkandidaten

    Hier wird in jedem der 299 Wahlkreise in Deutschland ein Abgeordneter direkt in den Bundestag gewählt. Dieser muss nicht zwangsläufig einer Partei angehören.

Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid gehört – neben Eitorf, Hennef (Sieg), Lohmar, Much, Niederkassel, Ruppichteroth, Siegburg, Troisdorf und Windeck zum Wahlkreis 96 „Rhein-Sieg-Kreis I“. Das bedeutet, dass Wähler/innen mit gültigem Wahlschein aus Neunkirchen-Seelscheid in jeder der vorgenannten Städte und Gemeinden am Wahltag ihre Stimme abgeben können (z.B. bei einem Sonntagsbesuch am Wahltag).

  • Zweitstimme: Wahl einer Landesreserveliste

    Jede Partei veröffentlicht eine Liste mit Kandidaten, die ebenfalls in den Bundestag einziehen sollen, sofern sie nicht bereits als Direktkandidat gewählt werden.