Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2025
Wer ist Wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens 3 Monate vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wie wird gewählt?
Jede/r Wähler/in hat 2 Stimmen:
- Erststimme: Wahl eines Direktkandidaten
Hier wird in jedem der 299 Wahlkreise in Deutschland ein Abgeordneter direkt in den Bundestag gewählt. Dieser muss nicht zwangsläufig einer Partei angehören.
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid gehört – neben Eitorf, Hennef (Sieg), Lohmar, Much, Niederkassel, Ruppichteroth, Siegburg, Troisdorf und Windeck zum Wahlkreis 96 „Rhein-Sieg-Kreis I“. Das bedeutet, dass Wähler/innen mit gültigem Wahlschein aus Neunkirchen-Seelscheid in jeder der vorgenannten Städte und Gemeinden am Wahltag ihre Stimme abgeben können (z.B. bei einem Sonntagsbesuch am Wahltag).
- Zweitstimme: Wahl einer Landesreserveliste
Jede Partei veröffentlicht eine Liste mit Kandidaten, die ebenfalls in den Bundestag einziehen sollen, sofern sie nicht bereits als Direktkandidat gewählt werden.