Wählen aus dem Ausland
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und außerhalb Deutschlands wohnen, also Auslandsdeutsche/r sind, können Sie in Deutschland an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag teilnehmen. Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihres letzten Wohnorts in Deutschland eingetragen sein. Das passiert nicht automatisch. Sie müssen daher einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Wenn Sie zuletzt in Neunkirchen-Seelscheid gemeldet waren, reichen Sie Ihren Antrag bei uns ein. Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie postalisch oder als Scan beziehungsweise Foto per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an uns senden. Sie finden den Antrag und weitere Informationen auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin. Alternativ können Sie den Antrag bei uns anfordern.
https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html
Wir empfehlen, den Antrag möglichst frühzeitig an uns zu senden. Dies kann auch jetzt schon erfolgen.
Derzeit ist für diese Antragstellung im Falle einer vorgezogenen Wahl noch keine Frist durch Rechtsverordnung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bestimmt.
Nur vorübergehend im Ausland?
Sie sind am Wahltag vorübergehend im Ausland – zum Beispiel aufgrund eines Urlaubs – und nach wie vor in Neunkirchen-Seelscheid gemeldet? Dann werden Sie automatisch im Wählerverzeichnis unserer Gemeinde geführt, sofern Sie wahlberechtigt sind. Sie können Ihr Wahlrecht in diesem Fall rechtzeitig vor dem Wahltag durch Briefwahl oder Direktwahl ausüben.