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Öffentliche Bekanntmachung

Meldung vom

Der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid fasste in seiner öffentlichen Sitzung am Mittwoch, dem 16.12.2020, folgende einstimmige Beschlüsse:

  1. Die gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl erhobenen Einsprüche-Nr. 1 bis 3 werden zurückgewiesen und die Wahl der Bürgermeisterin der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 13. September 2020 gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen – Kommunalwahlgesetz (KWahlG) – für gültig erklärt.

  2. Die gegen die Gültigkeit der Ratswahl erhobenen Einsprüche-Nr. 1 bis 3 werden zurückgewiesen und die Wahl des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 13. September 2020 gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen – Kommunalwahlgesetz (KWahlG) – für gültig erklärt.

Neunkirchen-Seelscheid, den 8.1.2021

gez.: Nicole Berka
Bürgermeisterin