Aktuelle Nachrichten und Informationen

Berichte aus den Ausschüssen

Meldung vom

Sitzung des Sozialausschusses am 10.06.2021

Im Rahmen seiner Sitzung am 10.06.2021 hat der Sozialausschuss neben weiteren anderen Tagesordnungspunkten über folgende Maßnahmen beraten und beschlossen:

OGS-Rechtsanspruch ab 2026 und -Infrastrukturausbau

Ganztagsschulen sind in der deutschen Bildungslandschaft fest verankert. Immer mehr Eltern möchten Familie und Beruf vereinbaren. Sie wünschen sich qualitativ hochwertige und flexible ganztägige Bildungsangebote, die die Entwicklung ihrer Kinder bestmöglich fördern. Ganztagsangebote entsprechen damit einer modernen Infrastruktur im Bildungsbereich.

Grundschulkinder sollen nach Beschluss des Bundeskabinetts ab 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten.

Der Sozialausschuss hat daher in seiner Sitzung empfohlen die Verwaltung zu beauftragen, die Infrastruktur der Ganztagsbetreuung an den gemeindlichen Grundschulen für künftig steigende Betreuungsbedarfe (Rechtsanspruch) auszubauen und hierfür Zuwendungen zur Förderung der Investitionstätigkeit von Gemeinden in die kommunale Bildungsinfrastruktur entsprechend der Förderrichtlinie des Landes vom 22.01.2021 einzusetzen.

Wiedereinrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments

Fraktionsübergreifend erklärten die Ausschussmitglieder im Rahmen der Sitzung eine Wiedereinrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes aktiv zu begleiten. Hierzu soll nach den diesjährigen Sommerferien der Kontakt zu den Schulen im Gemeindegebiet sowie zu weiteren Akteure im Kinder- und Jugendbereich (Vereine, Jugendzentren, etc.) aufgenommen werden.

Landesregierung muss Eltern endlich entlasten! Keine Elternbeiträge für eingeschränkte Leistung!

In der Sitzung des Sozialausschusses wurde ein politischer Antrag inhaltlich beraten.

Insgesamt wurde die Intention des Antrages, die Eltern bei den Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in den gemeindlichen Offenen Ganztagsschulen zu entlasten, durch alle Fraktionen und Ausschussmitglieder mitgetragen.

Die Verwaltung wurde daher mit einstimmigen Beschluss des Sozialausschusses aufgefordert zur Sitzung des Rates einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorzulegen.

Zwischenzeitlich haben am 16.06.2021 die kommunalen Spitzenverbände mit dem Land eine konkrete Einigung über die Erstattung der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule für die Monate Februar bis Mai 2021 erzielt:

Diese Einigung sieht u. a. Folgendes vor:

  • Für Februar 2021 werden die Elternbeiträge jeweils hälftig von Land und Kommunen übernommen, da die Einrichtungen wie im Januar 2021 vollständig geschlossen waren.
  • Für die Monate März bis einschließlich Mai 2021 wird die Verabredung aus 2020 erneuert. Hier übernahmen die Eltern 50 Prozent der Beiträge. Die Kommunen und das Land teilten sich die verbleibenden 50 Prozent jeweils zur Hälfte. Diese Regelung wird für die Monate März 2021 bis einschließlich Mai 2021 erneut angewendet.

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Sitzungspremiere des Ausschusses für Umwelt, Mobilität und Energie

Am 16. Juni 2021 tagte zum ersten Mal der Ausschuss für Umwelt, Mobilität und Energie des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid. Der Ausschuss wurde nach der Kommunalwahl im vergangenen Jahr neu gebildet. Zu den Kernthemen, die in diesem Gremium beraten werden, zählen unter anderem der Klima- und Umweltschutz, die Natur- und Landschaftspflege, die Energieeinsparung, die Strom- und Gasversorgung, der öffentliche Personennahverkehr sowie Mobilitätskonzepte und deren Umsetzung. Pandemiebedingt tagte der Ausschuss bisher noch nicht. Am 16. Juni fand die erste Sitzung unter entsprechenden Hygienebedingungen statt.

Vorsitzender des Ausschusses ist Herr Peter Schmitz. Insgesamt gehören 16 Personen dem Gremium an. Dazu zählt auch ein beratendes Mitglied, das als sachkundige Person für den Bereich Sport an den Sitzungen teilnimmt, jedoch kein Stimmrecht hat.

Neben einer umfangreichen Tagesordnung waren Herr Dr. André Berbuir sowie Herr Marcus Schaefer vom Rhein-Sieg-Kreis zu Gast und haben zu folgenden ausgewählten Mobilitätsprojekten, die zukünftig für Neunkirchen-Seelscheid relevant sein werden, berichtet:

  • Fahrradmietsystem der RSVG
  • Mobilstation im Rhein-Sieg-Kreis (ein Regionale 2025 Projekt)
  • Modellvorhaben "Neunkirchen-Seelscheid OnDemand vs. Ortsbus"
  • Ausbau der Schnellbuslinien im Rhein-Sieg-Kreis (SB 56)
  • Regionale Infrastruktur im Bergischen Rheinland

Zu diesen Projekten werden wir an dieser Stelle im Einzelnen gesondert berichten.

Es wurde ein politischer Beschluss zum Thema "Keine Verlängerung der Nachtflugregelung ohne signifikante Verbesserung beim Lärmschutz" gefasst. Die Beschlussfassung basiert auf einem offenen Brief, der Lärmschutzgemeinschaft Köln-Bonn e.V.

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Sitzung des Ausschuss Planen, Bauen und Wohnen am 17.06.2021

Im Rahmen seiner Sitzung am 17.06.2021 hat der Ausschuss Planen, Bauen und Wohnen neben weiteren anderen Tagesordnungspunkten über folgende Maßnahmen beraten und beschlossen:

Kanalsanierung Eischeid, Wohngebiet Berliner Straße und Ingersau

Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist gem. der Vorschriften der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO) verpflichtet in regelmäßigen Abständen die Schmutz- und Regenwasserkanäle im Gemeindegebiet zu Befahren, um eventuelle Schäden oder Undichtigkeiten an den Kanälen festzustellen. Festgestellte Schäden sind, da sie eine Gefährdung des Grundwassers durch austretendes Abwasser darstellen, zu beseitigen. Die zeitliche Reihenfolge ist im durch die Bezirksregierung genehmigten Abwasserbeseitigungsgesetz festgelegt. Hierbei wurden auch die Kanäle in Eischeid, dem Wohngebiet Berliner Straße und Ingersau untersucht. In einer Vielzahl von Kanälen wurden hierbei Schäden festgestellt.

Der Ausschuss hat beschlossen die Maßnahmen zur Sanierung dieser Schäden nunmehr auszuschreiben. Die Arbeiten werden je nach Schaden als

  • Sanierung in geschlossener Bauweise (Innensanierung)
  • Sanierung in offener Bauweise (Baugruben)
  • und als Schachtsanierung

durchgeführt.

Vor Baubeginn wird die Gemeinde über die jeweils betroffenen Bereiche (Straßen) informieren.

Wiederaufnahme des Straßenausbauprogramms der Gemeinde

Das Straßenausbauprogramm der Gemeinde wurde zuletzt im Jahr im 2008 beschlossen und im Jahr 2009 außer Kraft gesetzt. Durch die Aussetzung des Programms hat sich der Straßenzustand in den letzten Jahren mehr und mehr verschlechtert und das Infrastrukturvermögen der Gemeinde nach und nach aufgezehrt. Die Verwaltung befürchtet, dass sich dies, nicht zuletzt durch die sich stark veränderten Witterungsbedingungen, deutlich beschleunigen wird.

Dem Ausschuss wurde daher vorgeschlagen das Programm ab dem Jahr 2022 wieder aufzunehmen um sowohl der Verwaltung ein verbindliches Handlungskonzept vorzugeben als auch den vom Ausbau betroffenen Grundstückseigentümern. -innen frühzeitig die Möglichkeit zur finanziellen Vorsorge in Hinsicht auf künftig zu entrichtende Erschließungsbeiträge zu geben.

Diesem Beschlussvorschlag hat der Ausschuss mehrheitlich zugestimmt.

Abschluss eines Erschließungsvertrages für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 N "Birkenfeld-Nord"

Für den Bereich "Birkenfeld-Nord" wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, der planreif ist und nach Sicherstellung der Erschließung in Kraft gesetzt werden kann. Der Bebauungsplan legt für diesen Bereich ein Allgemeines Wohngebiet mit max. 2-geschossigen Einzel- und Doppelhäusern fest. Hier entstehen demnächst 12 Einzel- und Doppelhäuser.

Durch den Abschluss dieses Erschließungsvertrages kann der Bebauungsplan in Kraft gesetzt und das Baugebiet nachfolgend bebaut werden.

Von der Maßnahme betroffene Anwohner werden frühzeitig über den Beginn der Baumaßnahmen informiert.