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Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied

Meldung vom

Herr Frank Jensen, Neuer Graben 6, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, hat sein Mandat als Mitglied des Rates mit Wirkung vom 16.05.2023 niedergelegt.

Bei der Wahl des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 13.09.2020 war Herr Jensen für die CDU aufgetreten und hat sein Mandat als erfolgreicher Wahlbezirksbewerber (Direktmandat) im Wahlbezirk 040 erhalten (§ 32 des Kommunalwahlgesetzes – KWahlG -). Der freigewordene Sitz wird gem. § 45 Abs. 1 KWahlG nach der Reserveliste der CDU besetzt. In der Reserveliste der CDU ist Herr Frank Maschke, Berliner Straße 8a, 53819 Neunkirchen-Seelscheid als Nachfolger für das Mandat benannt.

Gem. § 45 Abs. 6 KWahlG stelle ich daher fest, dass Herr Frank Maschke Nachfolger von Herrn Frank Jensen im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist.

Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers können

a)      jeder Wahlberechtigte im Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (Wahlgebiet),

b)      die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie

c)      die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei der Unterzeichnerin in 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstr. 78 (Rathaus), schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.

Neunkirchen-Seelscheid, den 18.05.2023

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Die Wahlleiterin

Nicole Berka