Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied
Meldung vomFrau Sylivia Greuel, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, hat ihr Mandat als Mitglied des Rates mit Wirkung vom 10.08.2023 niedergelegt.
Bei der Wahl des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid am 13.09.2020 war Frau Greuel für die Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN aufgetreten und hat ihr Mandat über deren Reserveliste erhalten (§ 33 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz – KWahlG -). Ein*e Ersatzbewerber*in im Sinne des § 16 Abs. 2 KWahlG ist nicht benannt. Der freigewordene Sitz wird daher gem. § 45 Abs. 1 KWahlG nach der Reserveliste der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN besetzt, die bis zur lfd. Nummer 10 ausgeschöpft ist.
Platz Nr. 11 der Reserveliste der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wird von Frau Astrid Normann, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, besetzt. Frau Normann ist nicht mehr Mitglied der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN.
Platz Nr. 12 der Reserveliste der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wird von Herrn Gerd Limbeck, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, besetzt. Herr Limbeck ist nicht mehr Mitglied der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN.
Platz Nr. 13 der Reserveliste der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wird von Frau Gesa Großstück, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, besetzt. Frau Großstück ist nicht mehr Mitglied der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN.
Platz Nr. 14 der Reserveliste der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wird von Herrn Wolfgang Pisi, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, besetzt. Herr Pisi hat durch Erklärung vom 23.08.2023 mit sofortiger Wirkung auf seine Anwartschaft als Mitglied des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid verzichtet.
Platz Nr. 15 der Reserveliste der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wird von Herrn Hans Reibold, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, besetzt. Herr Reibold hat durch Erklärung vom 31.08.2023 mit sofortiger Wirkung auf seine Anwartschaft als Mitglied des Rates der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid verzichtet.
Platz Nr. 16 der Reserveliste der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wird von Herrn Winfried Kölker, 53819 Neunkirchen-Seelscheid besetzt. Gem. § 45 Abs. 2 KWahlG stelle ich daher fest, dass Herr Kölker Nachfolger von Frau Greuel im Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid sind.
Gegen die Gültigkeit der Feststellung des Nachfolgers können
a) jeder Wahlberechtigte im Gebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid (Wahlgebiet),
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
c) die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei der Unterzeichnerin in 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstr. 78 (Rathaus), schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Neunkirchen-Seelscheid, den 06.09.2023
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Die Wahlleiterin
Nicole Berka