Wahlhelfer

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 gesucht!

Wer möchte für die Wahl aktiv werden?

Wahlen sind ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. In Neunkirchen-Seelscheid haben rund 16.000 Wahlberechtigte die Möglichkeit, bei der Wahl des 18. nordrhein-westfälischen Landtages ihre Stimmen abzugeben. Um die Wahl reibungslos durchführen und die vielfältigen Aufgaben rechtzeitig erledigen zu können, brauchen wir die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde.

Was erwartet Sie?

Am Wahltag ist Teamarbeit gefragt: Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen beginnen ihren Dienst morgens um 7.30 Uhr mit der Herrichtung und Beschilderung des Wahllokals. Die Besetzung des Wahlvorstandes wird so geplant, dass in der Regel eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht gebildet werden kann. Um 18.00 Uhr muss jedoch das gesamte Team zur Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein. In allen Wahllokalen werden pandemiebedingt die erforderlichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Wahlhelfern und Wählern vorgenommen.

Der Wahlvorstand im Wahllokal ist beispielsweise für folgende Aufgaben zuständig:

  • Herrichtung des Wahllokals
  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Stimmabgabe
  • Auszählung der Stimmzettel

Wenn Sie nicht in einem Wahllokal tätig sein möchten, besteht außerdem die Möglichkeit, in einem Briefwahlvorstand mitzuwirken. Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag des Wahltages und zählen dann ebenfalls ab 18.00 Uhr die Stimmzettel aus.

Ihre Wünsche zum Einsatzort werden wir nach Möglichkeit berücksichtigen.

Für die Tätigkeit als Wahlhelfer wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 Euro bzw. 25,00 Euro gezahlt, je nachdem ob der Einsatz im Wahllokal oder bei der Briefwahl erfolgt.

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Wahlberechtigte ab 18 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können sich für diese Aufgabe melden. Ihre Mitarbeit als Wahlhelfer ist freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung, zukünftig bei jeder Wahl helfen zu müssen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann melden Sie sich bitte:

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Neunkirchen-Seelscheid, den 26.01.2022

gez.: Nicole Berka
- Bürgermeisterin -