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Hausanschluss

Jedes Gebäude auf einem Grundstück hat über einen eigenen Wasserhausanschluss zu verfügen. Da dieser bis hinter den Wasserzähler zu den Betriebsanlagen der Gemeinde gehört, dürfen Arbeiten an den Leitungen nur von den Mitarbeitern des Wasserwerkes durchgeführt werden.

Wenn Sie Änderungen an bestehenden Leitungen oder einen Neuanschluss benötigen, können Sie diese auf einem besonderen Vordruck bei uns beantragen. Bitte beachten Sie die Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen bis zur tatsächlichen Durchführung der Arbeiten. Alle Erdarbeiten im öffentlichen Bereich werden von einem Vertragsunternehmen der Gemeinde ausgeführt. Auf dem Privatgrundstück können die Tiefbauarbeiten auch durch den Grundstückseigentümer oder eine von ihm beauftragte Firma ausgeführt werden. Die Rohrverlegung und die Montage für den kompletten Hausanschluss erfolgt durch das technische Personal der Gemeinde.

Die dabei anfallenden Kosten können Sie der Beitrags- und Gebührensatzung entnehmen.

Zuständige Stelle

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Frau Brahm / Frau Stolz, Zimmer 112
Hauptstraße 78
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Telefon : 0 22 47 / 303-219 (Brahm) o. 220 (Stolz)
Telefax : 0 22 47 / 30388-219 o. 220