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Bildungs- und Teilhabepaket

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes unterstützen und fördern Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.

Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein.

Welche Leistungen gibt es?

(Klassen-)Fahrten / eintägige (Schul-)Ausflüge:

Die tatsächlichen Kosten für die Teilnahme an schulpflichtigen Veranstaltungen werden übernommen.

Schülerbeförderung:

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann zum Eigenanteil des (durch den Schulträger finanzierten) Tickets ein Zuschuss gezahlt werden.

Lernförderung:

Für Schüler/innen kann Nachhilfe pro Fach / pro Schuljahr finanziert werden, wenn ein Nachweis der Schule erbracht wurde.

Mittagessen:

Die Kosten der Mittagsverpflegung können übernommen werden.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:

Kinder und Jugendliche können pro Monat maximal 15 € (bzw. 180 € im Jahr) für Vereins-, Kultur- und Ferienangebote beantragen.

Schulbedarf:

Zuschuss für Schulmaterialien zum 1. August und zum 1. Februar eines jeden Schuljahres.

Bitte beachten Sie:

  • Die Leistung muss rechtzeitig (vor Fälligkeit der Zahlung) beantragt werden.
  • Für jedes Kind ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
  • Die Leistungen werden von den zuständigen Stellen zugesagt und mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet

(Quittungen, Rechnungen, Nachweise und Anmeldungen müssen von Ihnen aufbewahrt werden).

Andere Leistungen (z.B. Jugendhilfe oder Ausbildungsvergütung) haben Vorrang und schließen das Bildungs- und Teilhabepaket aus.

 

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Anträge ist folgendermaßen geregelt:

  • Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag

Die Anträge auf Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket werden vom Familienamt, Hauptstr. 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid bearbeitet.

  • Leistungsempfänger*innen von Bürgergeld nach dem SGB II

Die Anträge sind unmittelbar beim Jobcenter Rhein-Sieg, 53721 Siegburg zu stellen.

Die notwendigen Antragsunterlagen können im Rathaus der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid abgeholt werden und stehen auch digital in unserem Formularcenter zu Verfügung.

Die ausgefüllten Anträge auf Bildung- und Teilhabe können während der Öffnungszeiten des Rathauses abgegeben werden. Außerdem können Sie die Unterlagen gerne auch im PDF-Format per E-Mail an BuTh8Kp3SWavMj5Y70cBZ8H6neunkirchen-seelscheidde schicken.

 

Erreichbarkeit des Familienamtes -Bereich Soziales-

Auf dem elektronischen Wege erreichen Sie die Kolleg:innen des Sozialamtes unter der Adresse:

BuTh8Kp3SWavMj5Y70cBZ8H6neunkirchen-seelscheidde

Sie können die Mitarbeiter:innen des Sozialamtes zu folgenden Zeiten persönlich erreichen:

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

geschlossen

08:30 – 12:00 Uhr

geschlossen

08:30 – 12:00 Uhr

Frau Bisesi          

Zimmer 008   

Tel. 02247/303-117 

Bildungs- und Teilhabepaket
Gleichstellungsbeauftragte
Wohngeld 

Frau Müller    

Zimmer 008   

Tel. 02247/303-108

Bildungs- und Teilhabepaket
Gleichstellungsbeauftragte
Wohngeld

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, auch während der Öffnungszeiten vorab einen Termin zu vereinbaren.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen Hilfestellung in verschiedenen Bereichen gegeben zu haben.