Allgemeines
Im Rahmen der Energiewende und zur Förderung der Elektromobilität verfolgt die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid das Ziel, den Ausbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Gemeindegebiet zu unterstützen. In seiner Sitzung vom 10.07.2025 hat der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid eine Richtlinie für die Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur im Gemeindegebiet der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid beschlossen.
Sie regelt die Voraussetzungen, Verfahren und Bedingungen für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von E-Ladesäulen im öffentlichen Raum.
Dokumente
- Richtlinie [PDF]215 KB
- Gebühren [PDF]757 KB
Kriterien
- Innerhalb eines Radius von 150 Metern werden zunächst nur zwei E-Ladesäule mit jeweils zwei Ladepunkten in unmittelbarer räumlicher Nähe genehmigt.
- Steht am gewählten Standort kein ausreichender öffentlicher Parkraum zur Verfügung, kann die Sondernutzungserlaubnis nicht erteilt werden. Die Prüfung liegt im Ermessen der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid.
- Stellt sich im laufenden Betrieb einer E-Ladesäule heraus, dass diese zu mindestens 70 % ausgelastet ist, stellt die Gemeinde auf Antrag eine weitere Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung und den Betrieb einer E-Ladesäule innerhalb des 150-Meter Radius in Aussicht (Nachverdichtung). Das vorrangige Antragsrecht für die weitere Sondernutzungserlaubnis steht dem Erlaubnisnehmer für die zu 70 % ausgelastete E-Ladesäule zu. Anträge anderer Antragsteller werden abgelehnt. Sollte der vorrangig antragsberechtigte Erlaubnisnehmer kein Interesse an der Errichtung einer weiteren E-Ladesäule innerhalb des unter Punkt a genannten Radius haben, steht das Antragsrecht anderen frei.
- Die Ladesäule darf den öffentlichen Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid wird stets öffentlich über aktive und geplante E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum informieren.
Öffentliche Ladesäulen
Aktuell gibt es noch keine Ladesäulen im öffentlichen Raum
Ablauf des Erlaubnisverfahrens
Voranfrage:
Dem Antragsteller steht es frei, eine unverbindliche Voranfrage zur Errichtung einer Ladesäule an die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid zu richten. Im Rahmen der Voranfrage wird die grundsätzliche Eignung des Standortes geprüft.
Antragstellung:
Der Antrag für die Errichtung einer E-Ladesäule im öffentlichen Raum kann auf der Homepage der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag ist per Mail an die im Formular angegebene Adresse zu senden.
Bei der Einreichung sind durch den Betreiber insbesondere die Punkte zur Standortwahl zu beachten.
Prüfung des Antrags
Nach Eingang des Antrags prüft die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, ob der gewünschte Standort für eine Ladesäule grundsätzlich verfügbar und im Sinne der in dieser Richtlinie genannten Maßgaben geeignet ist.
Weiterhin erfolgt eine Beteiligung weiterer Fachbereiche, um die grundsätzliche Verfügbarkeit der gewünschten Fläche für eine langfristige Sondernutzung zu bewerten. Bei positiver Prüfung kann dem Antrag auf Sondernutzung für den geprüften Standort stattgegeben werden.
Nach positivem Bescheid kann der Bau der Ladesäule beginnen. Alle Kosten, die mit dem E-Ladesäulenbau verbunden sind, sind vom Betreibenden zu tragen. Geht die Ladesäule nicht innerhalb von sechs Monaten nach Bestandskraft der Sondernutzungserlaubnis in Betrieb, wird die Erlaubnis widerrufen und damit unwirksam. Der Zeitraum kann auf Antrag bei der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid aus nachvollziehbaren Gründen verlängert werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Betreibenden und darf ohne Zustimmung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid nicht übertragen werden.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid. In seiner Sittzung vom 26.02.2026 hat der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid die 5. Satzung zu Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid verabschiedet. Diese kann hier heruntergeladen werden.
