Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein, abgekürzt WBS, ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe eine Mieterin oder ein Mieter nachweisen kann, dass sie oder er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.
Zur Antragstellung müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, damit man einen Wohnberechtigungsschein erhält. Zum Beispiel dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die Kriterien sind je nach Bundesland unterschiedlich. Mit der Erteilung des Wohnberechtigungsscheins wird sichergestellt, dass eine belegungsgebundene Wohnung nur den Wohnungssuchenden zugutekommt, für die sie mit Steuermitteln subventioniert wurde.
Die notwendigen Antragsunterlagen können im Rathaus der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid abgeholt werden und stehen auch digital in unserem Formularcenter zu Verfügung.
Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Anträge obliegt hingegen dem Rhein-Sieg-Kreis.
Bitte senden Sie Ihre ausgefüllten Unterlagen daher an:
Rhein-Sieg-Kreis
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel. 02241 13-0
Sobald Sie Ihren Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten haben, können Sie diesen bei der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid einreichen, um in die Warteliste aufgenommen zu werden. Personen, die auf dieser Liste geführt werden, haben die Möglichkeit, eine entsprechende Wohnung zu erhalten.
Für die Aufnahme in die Warteliste ist die Einreichung einer Kopie des Wohnberechtigungsscheins sowie einer Kopie Ihres Personalausweises erforderlich.
Ansprechpartner:
Frau Annette Dreschmann, Tel.: 02247 / 303-130, E-Mail: sozialesneunkirchen-seelscheidde
