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Lärmaktionsplan Stufe 4

Der Lärmaktionsplan erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in den §§ 47 a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der 34.Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über die Lärmkartierung - § 4 BImSchV)

Der Lärmaktionsplan Stufe 4 kann hier heruntergeladen werden.