Wohnraum für Geflüchtete
Wohnraum gesucht
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid setzt sich für eine dezentrale Unterbringung anerkannter Flüchtlinge ein und ist hierfür auf Wohnraum außerhalb kommunaler Unterkünfte angewiesen.
Hintergrund
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid ist – wie alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen – im Rahmen der Regelzuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) verpflichtet, zugewiesene Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Zu diesem Zweck wurden bereits verschiedene kommunale Unterkünfte geschaffen.
Da diese Kapazitäten zunehmend ausgeschöpft sind, verfolgt die Gemeinde verstärkt das Ziel, anerkannten Flüchtlingen den Umzug aus kommunalen Unterkünften in regulären Wohnraum zu ermöglichen.
Die dezentrale Unterbringung fördert die Integration der Betroffenen, schafft zugleich Platz in bestehenden Einrichtungen und trägt damit zur Entlastung der kommunalen Unterkünfte bei.
Anerkannte Flüchtlinge sind Personen, die nach Abschluss ihres Asylverfahrens einen Schutzstatus erhalten haben und über einen gesicherten Aufenthaltstitel sowie weitergehende Rechte verfügen. Überwiegend befinden sich diese Personen in einem Sprach- oder Integrationskurs, oder haben diesen bereits erfolgreich beendet.
Angemessenheit der Wohnung
Für die Anmietung von Wohnraum gelten aktuell folgende Richtwerte zur Angemessenheit der Unterkunftskosten:
Personen | Wohnfläche (qm) | Kaltmiete (€) | Anerkannte kalte Nebenkosten (€) | Anzuerkennende Gesamtmiete (€) |
1 | 50 | 450,00 | 110,00 | 560,00 |
2 | 65 | 570,00 | 140,00 | 710,00 |
3 | 80 | 750,00 | 170,00 | 920,00 |
4 | 95 | 860,00 | 210,00 | 1.070,00 |
5 | 110 | 1.020,00 | 240,00 | 1.260,00 |
Die Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, soweit sie angemessen sind.
Die Angemessenheit der Heizkosten richtet sich unter anderem nach der Wohnfläche, der verwendeten Energie- und Heizungsart sowie den baulichen Gegebenheiten des Gebäudes.
Die Prüfung der jeweiligen Kosten erfolgt daher für den konkreten Einzelfall.
Erreichbarkeit des Familienamtes -Bereich Soziales-
Auf dem elektronischen Wege erreichen Sie die Kolleg:innen des Sozialamtes unter der Adresse:
Sie können die Mitarbeiter:innen des Sozialamtes zu folgenden Zeiten persönlich erreichen:
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag | 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr – 18:00 Uhr geschlossen 08:30 – 12:00 Uhr geschlossen 08:30 – 12:00 Uhr |
Frau Dreschmann | Zimmer 003 | Tel. 02247/303-130 | Unterbringung Asyl/Flüchtlinge |
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, auch während der Öffnungszeiten vorab einen Termin zu vereinbaren.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen Hilfestellung in verschiedenen Bereichen gegeben zu haben.
