Anlage Hinweise zum Datenschutz (DSGVO)
Ab dem 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein neuer
Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Sowohl die neue
DSGVO als auch insbesondere das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), die Abgabenordnung
(AO), das Wohngeldgesetz (WoGG) und die Wohngeldverordnung (WoGV) enthalten Vorschriften zur
Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Daher werden Sie auf
Folgendes hingewiesen:
Soweit es für die Durchführung des Wohngeldgesetzes bzw. zur Ermittlung der für das Wohngeld
maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten manuell bzw. automati-
siert verarbeitet (d. h. insbesondere: erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt; vgl.
Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e und Artikel 4 Nr. 2 DS-GVO, §§ 67a ff. SGB X, § 23 WoGG). Ihre
zuständige Wohngeldbehörde ist hierbei „Verantwortliche“ im Sinne des Artikels 4 Nr. 7 DS-GVO.
Alle Kontaktdaten finden Sie unter 8.
1. Datenerhebung bei den Haushaltsmitgliedern
Ihre Angaben im Wohngeldantrag sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Werden Konto-
auszüge vorgelegt, dürfen Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung - nicht aber deren
Höhe - geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Arten von personenbezogenen Daten im
Sinne des Artikel 9 DSGVO handelt (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische
Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesund-
heit, Sexualleben oder der sexuellen Orientierung).
2. Datenerhebung bei anderen Stellen
Sofern die Haushaltsmitglieder nicht oder nicht vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mit-
wirken, kann die Wohngeldbehörde auch Auskünfte einholen bzw. Daten erheben
a) bei anderen Stellen im Zusammenhang zwischen diesen und den Haushaltsmitgliedern beste-
henden Rechtsverhältnissen (z. B. Vermieter/Mietverhältnis, Arbeitseinkommen, Banken und
Kreditinstitute) und bei anderen Personen im Hinblick auf möglicherweise gegen diese Personen
bestehende Rechtsansprüche bzw. deren Voraussetzungen (z. B. unterhaltsverpflichtete Eltern
oder [frühere/getrenntlebende] Ehepartner) nach § 23 WoGG,
b) bei anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse, Unter-
haltsvorschussstelle, Ämter für Ausbildungsförderung) nach §§ 3, 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X, inwie-
weit z. B. andere Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden oder inwieweit
Aussicht auf Bewilligung dieser Leistungen besteht und
c) beim Finanzamt zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen nach § 21 Abs. 4 SGB X und –
insbesondere bei selbständig tätigen Haushaltmitgliedern – zur Einkommensteuererklärung oder
zum bereits ergangenen Einkommensteuerbescheid nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b Dop-
pelbuchstabe bb bzw. Nr. 2 AO.
Die Kosten für Auskunftsersuchen bei Banken und Kreditinstituten hat die/der Mitwirkungspflichtige
der Wohngeldbehörde zu erstatten (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 4 WoGG).
3. Manueller bzw. automatisierter Datenabgleich
Zur Vermeidung und Aufdeckung der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Wohngeld wird ein re-
gelmäßiger Datenabgleich für alle Haushaltsmitglieder, auch in automatisierter Form, insbesondere
mit der Datenstelle der Rentenversicherung durchgeführt (§ 33 Abs. 2 und 5 WoGG in Verbindung
mit §§ 16 bis 21 WoGV). Es darf z. B. abgeglichen werden, ob während des Wohngeldbezugs Ar-
beitslosengeld II gezahlt wird, ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung be-
steht oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist.
Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt
von Ummeldungen möglich.
Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern nach § 93
Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e AO.
Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
4. Datenverarbeitung im Rahmen der Wohngeldstatistik
Die für die Bearbeitung des Antrages erhobenen Daten werden in anonymisierter Form (d. h. ohne
Namen und Anschrift) für die Wohngeldstatistik verwendet. Die Daten dürfen hierfür an den Landes-
betrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes Nord-
rhein-Westfalen, an das Statistische Bundesamt sowie an das Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat und an das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung übermittelt werden (§§ 34 bis
36 WoGG).
5. Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren
Zur Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren werden personenbezo-
gene Daten unter den Voraussetzungen der §§ 68, 69 SGB X an die Polizeibehörden, Staatsanwalt-
schaften und Gerichte übermittelt.
6. Löschung Ihrer personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden von der Wohngeldbehörde gelöscht, wenn sie für die Durchfüh-
rung des Wohngeldgesetzes nicht mehr benötigt werden (vgl. § 33 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Satz 2 und
Abs. 5 Satz 6 und 7, § 35 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 19 Abs. 4 und § 20 WoGV) und rechtliche Aufbe-
wahrungsfristen abgelaufen sind (vgl. Teil A Nr. 24.01 Wohngeld-Verwaltungsvorschrift: Aufbewah-
rung längstens zehn Jahre, um z. B. Entscheidungen über rückwirkende Änderungen bzw. bei
Rechtswidrigkeit zu ermöglichen, § 27 Abs. 4 Satz 3 und § 33 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 45 Abs. 3 Satz
4 SGB X). Innerhalb der vorstehend genannten Fristen besteht kein Recht auf Löschung nach Art. 17
DS-GVO.
7. Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch; Widerruf einer Einwilligung; Beschwerde
Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wün-
schen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wohngeldbehörde. Sie können auch die Daten-
schutzbeauftragte/den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug
zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind,
können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen.
Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO in Verbindung mit § 84 Abs. 3 SGB X können Sie
eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht,
wenn die Wohngeldbehörde die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendma-
chung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten
Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde.
Im Zusammenhang mit der Wohngeldbearbeitung besteht kein Recht auf Datenübertragbarkeit
nach Art. 20 DS-GVO, da die Datenverarbeitung im Wohngeld im öffentlichen Interesse liegt (vgl. Art.
20 Abs. 3 DS-GVO). Es besteht auch kein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung perso-
nenbezogener Daten nach Artikel 21 Abs. 1 DS-GVO, da wohngeldrechtliche Vorschriften die Verar-
beitung von personenbezogenen Daten vorsehen (vgl. § 84 Abs. 5 SGB X).
Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h.
insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DS-
GVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu
Ihrem Widerruf berührt.
Sollten Sie mit den Auskünften Ihrer Wohngeldbehörde bzw. mit der von ihr vorgenommenen Verar-
beitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde
an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen als Auf-
sichtsbehörde wenden.
8. Kontaktdaten/ Adressen
Verantwortliche/r:
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, Die Bürgermeisterin, Hauptstraße 78, 53819 Neunkir-
chen-Seelscheid
(behördliche/r) Datenschutzbeauftragte/r:
Datenschutzbeauftragte*r, Hauptstraße 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
datenschutzbeauftragter neunirchen-seelscheidde
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen:
Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf ; Tel.: 0211/38424-0; Fax: 0211/38424-10
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