Asylbewerberleistungen
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Personen, die sich im Asylverfahren befinden, haben zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes im Regelfall Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Während der ersten 36 Monate ihres Aufenthaltes in Deutschland haben Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG Anspruch auf Grundleistungen (vgl. §§ 3, 3a AsylbLG).
Die Grundleistungen nach dem AsylbLG umfassen Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs (z.B. für Ernährung und Kleidung) und des notwendigen persönlichen Bedarfs (z.B. für Verkehr und Nachrichtenübermittlung).
Ergänzend werden Leistungen der Bildung und Teilhabe gewährt.
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können einen sogenannten MobilPass beantragen, mit dem der Erwerb von Tickets für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) rabattiert ist.
Ausländerrechtliche Auskünfte erteilt:
Rhein-Sieg-Kreis
-Ausländerbehörde-
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Tel. 02241 13-0
https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_30/Abteilung_30.2/Asylverfahren.php
Die notwendigen Antragsunterlagen können im Rathaus der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid abgeholt werden und stehen auch digital in unserem Formularcenter zu Verfügung.
Die ausgefüllten Anträge auf Leistungen nach dem AsylbLG können während der Öffnungszeiten des Rathauses abgegeben werden. Außerdem können Sie die Unterlagen gerne auch im PDF-Format per E-Mail an asylneunkirchen-seelscheidde schicken.
Erreichbarkeit des Familienamtes -Bereich Soziales-
Auf dem elektronischen Wege erreichen Sie die Kolleg:innen des Sozialamtes unter der Adresse:
Sie können die Mitarbeiter:innen des Sozialamtes zu folgenden Zeiten persönlich erreichen:
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag | 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr – 18:00 Uhr geschlossen 08:30 – 12:00 Uhr geschlossen 08:30 – 12:00 Uhr |
Frau Fliegner | Zimmer 004 | Tel. 02247/303-106 | Asylbewerberleistungsgesetz |
Frau Husmann | Zimmer 003 | Tel. 02247/303-128 | Asylbewerberleistungsgesetz |
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, auch während der Öffnungszeiten vorab einen Termin zu vereinbaren.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen Hilfestellung in verschiedenen Bereichen gegeben zu haben.
