Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZum Seitenfuß springen

Asylbewerberleistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Personen, die sich im Asylverfahren befinden, haben zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes im Regelfall Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Während der ersten 36 Monate ihres Aufenthaltes in Deutschland haben Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG Anspruch auf Grundleistungen (vgl. §§ 3, 3a AsylbLG).

Die Grundleistungen nach dem AsylbLG umfassen Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs (z.B. für Ernährung und Kleidung) und des notwendigen persönlichen Bedarfs (z.B. für Verkehr und Nachrichtenübermittlung).

Ergänzend werden Leistungen der Bildung und Teilhabe gewährt.

Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können einen sogenannten MobilPass beantragen, mit dem der Erwerb von Tickets für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) rabattiert ist.

Ausländerrechtliche Auskünfte erteilt:

Rhein-Sieg-Kreis

-Ausländerbehörde-

Kaiser-Wilhelm-Platz 1

53721 Siegburg

Tel. 02241 13-0

https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_30/Abteilung_30.2/Asylverfahren.php

Die notwendigen Antragsunterlagen können im Rathaus der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid abgeholt werden und stehen auch digital in unserem Formularcenter zu Verfügung.

Die ausgefüllten Anträge auf Leistungen nach dem AsylbLG können während der Öffnungszeiten des Rathauses abgegeben werden. Außerdem können Sie die Unterlagen gerne auch im PDF-Format per E-Mail an asylh8Kp3SWavMj5Y70cBZ8H6neunkirchen-seelscheidde schicken.

 

Erreichbarkeit des Familienamtes -Bereich Soziales-

Auf dem elektronischen Wege erreichen Sie die Kolleg:innen des Sozialamtes unter der Adresse:

Asylh8Kp3SWavMj5Y70cBZ8H6neunkirchen-seelscheidde

Sie können die Mitarbeiter:innen des Sozialamtes zu folgenden Zeiten persönlich erreichen:

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

geschlossen

08:30 – 12:00 Uhr

geschlossen

08:30 – 12:00 Uhr

Frau Fliegner          

Zimmer 004   

Tel. 02247/303-106 

Asylbewerberleistungsgesetz

Frau Husmann

Zimmer 003

Tel. 02247/303-128

Asylbewerberleistungsgesetz

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, auch während der Öffnungszeiten vorab einen Termin zu vereinbaren.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen Hilfestellung in verschiedenen Bereichen gegeben zu haben.