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Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum. Wohngeld gilt als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner des Landes NRW ausrechnen lassen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/modul/wohngeldrechner/wgrbhtml/WGRBSTRT

Bitte beachten Sie, dass es sich um eine unverbindliche Berechnung vorab handelt.
Ihr tatsächlicher persönlicher Wohngeldanspruch kann von diesen Werten abweichen.

Die Gewährung und die Höhe von Wohngeld ist abhängig:

  • von der Anzahl der im Haushalt wohnenden Personen,
  • der Höhe der Miete oder Belastung.
  • dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder und

Als Einkommen gelten dabei alle Geld- und Sachleistungen, unter anderem auch monatliche Zahlungen von Eltern oder Verwandten bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen.

Anzurechnen sind alle steuerpflichtigen Einkünfte und auch eine Reihe steuerfreier Einkünfte.
Einkünfte von Kindern mit Ausbildungsvergütung sind ebenso anzurechnen wie Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung oder Zinsen aus Sparguthaben.

Nicht angerechnet werden dagegen in der Regel das Kindergeld beziehungsweise der Kinderzuschlag sowie das Pflegegeld.

Bei einem Antrag auf Wohngeld müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse aller Haushaltsmitglieder offengelegt werden. Das gilt sowohl für Familien als auch für unverheiratete Paare.

Wohngeld kann nicht an Personen gezahlt werden, deren Wohnkosten bereits in anderen Sozialleistungen enthalten sind.

Ausgeschlossen sind unter anderem Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen wie zum Beispiel:

  • Bürgergeld
  • Grundsicherung
  • Asylbewerberleistungen

Fristen:

Wohngeld wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Dieser kann per Post oder digital eingereicht werden.

Entsprechende Antragsvordrucke sind an der Bürgerinformation im Rathaus, bei der Wohngeldstelle oder im Bürgerbüro Seelscheid erhältlich.

Ebenso können diese digital im Formularcenter der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid heruntergeladen werden.

Zudem können Sie ab sofort auch einen Online-Antrag auf Wohngeldleistungen stellen.
Die notwendigen Formulare finden Sie im Serviceportal „Gemeinsam online“ von Bund, Ländern und Kommunen:

Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag

Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag

Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag

Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag

Wohngeld Mietzuschuss Weiterleistungsantrag

Wohngeld Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag

Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung

Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung

Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Beantragung nicht möglich ist.

Zur Fristwahrung genügt zunächst ein formloser Antrag.

Anträge auf Wohngeld oder Lastenzuschuss können während der Öffnungszeiten des Rathauses abgegeben werden. Außerdem können Sie die Unterlagen im PDF-Format per E-Mail an wohngeldstelle@neunkirchen-seelscheid.de schicken.

Der Eingang Ihres Antrages bei der Wohngeldstelle ist maßgeblich für die Bewilligung der Wohngeldleistungen. Diese erfolgt dann jeweils zum ersten des Antragsmonates.

Sollten Sie Rückfragen zum Antragsverfahren haben oder eine Beratung zu Ihrem Wohngeldantrag wünschen, wenden Sie sich gerne an die Wohngeldstelle und vereinbaren einen persönlichen Vorsprachetermin.

Sollten Sie ohne Termin persönlich vorsprechen wollen, können Ihnen unter Umständen Wartezeiten entstehen.

Das Team der Wohngeldstelle steht daher gerne vorab zur Terminvereinbarung zur Verfügung:

 

Erreichbarkeit des Familienamtes -Bereich Soziales-

Auf dem elektronischen Wege erreichen Sie die Kolleg:innen des Sozialamtes unter der Adresse:

Wohngeldstelleh8Kp3SWavMj5Y70cBZ8H6neunkirchen-seelscheidde 

Sie können die Mitarbeiter:innen des Sozialamtes zu folgenden Zeiten persönlich erreichen:

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

geschlossen

08:30 – 12:00 Uhr

geschlossen

08:30 – 12:00 Uhr

Frau Khashab           

Zimmer 009   

Tel. 02247/303-318 

Wohngeld

Frau Müller    

Zimmer 008   

Tel. 02247/303-108

Bildungs- und Teilhabepaket

Gleichstellungsbeauftragte

Wohngeld

Frau Bisesi

Zimmer 008

Tel. 02247/303-117

Bildungs- und Teilhabepaket

Gleichstellungsbeauftragte

Wohngeld

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, auch während der Öffnungszeiten vorab einen Termin zu vereinbaren.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen Hilfestellung in verschiedenen Bereichen gegeben zu haben.