Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für den Wohnraum. Wohngeld gilt als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung und als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich mit dem Wohngeldrechner des Landes NRW ausrechnen lassen: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/modul/wohngeldrechner/wgrbhtml/WGRBSTRT
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine unverbindliche Berechnung vorab handelt.
Ihr tatsächlicher persönlicher Wohngeldanspruch kann von diesen Werten abweichen.
Die Gewährung und die Höhe von Wohngeld ist abhängig:
- von der Anzahl der im Haushalt wohnenden Personen,
- der Höhe der Miete oder Belastung.
- dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder und
Als Einkommen gelten dabei alle Geld- und Sachleistungen, unter anderem auch monatliche Zahlungen von Eltern oder Verwandten bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen.
Anzurechnen sind alle steuerpflichtigen Einkünfte und auch eine Reihe steuerfreier Einkünfte.
Einkünfte von Kindern mit Ausbildungsvergütung sind ebenso anzurechnen wie Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung oder Zinsen aus Sparguthaben.
Nicht angerechnet werden dagegen in der Regel das Kindergeld beziehungsweise der Kinderzuschlag sowie das Pflegegeld.
Bei einem Antrag auf Wohngeld müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse aller Haushaltsmitglieder offengelegt werden. Das gilt sowohl für Familien als auch für unverheiratete Paare.
Wohngeld kann nicht an Personen gezahlt werden, deren Wohnkosten bereits in anderen Sozialleistungen enthalten sind.
Ausgeschlossen sind unter anderem Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen wie zum Beispiel:
- Bürgergeld
- Grundsicherung
- Asylbewerberleistungen
Fristen:
Wohngeld wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Dieser kann per Post oder digital eingereicht werden.
Entsprechende Antragsvordrucke sind an der Bürgerinformation im Rathaus, bei der Wohngeldstelle oder im Bürgerbüro Seelscheid erhältlich.
Ebenso können diese digital im Formularcenter der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid heruntergeladen werden.
Zudem können Sie ab sofort auch einen Online-Antrag auf Wohngeldleistungen stellen.
Die notwendigen Formulare finden Sie im Serviceportal „Gemeinsam online“ von Bund, Ländern und Kommunen:
Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag
Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag
Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag
Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag
Wohngeld Mietzuschuss Weiterleistungsantrag
Wohngeld Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag
Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung
Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung
Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Beantragung nicht möglich ist.
Zur Fristwahrung genügt zunächst ein formloser Antrag.
Anträge auf Wohngeld oder Lastenzuschuss können während der Öffnungszeiten des Rathauses abgegeben werden. Außerdem können Sie die Unterlagen im PDF-Format per E-Mail an wohngeldstelle@neunkirchen-seelscheid.de schicken.
Der Eingang Ihres Antrages bei der Wohngeldstelle ist maßgeblich für die Bewilligung der Wohngeldleistungen. Diese erfolgt dann jeweils zum ersten des Antragsmonates.
Sollten Sie Rückfragen zum Antragsverfahren haben oder eine Beratung zu Ihrem Wohngeldantrag wünschen, wenden Sie sich gerne an die Wohngeldstelle und vereinbaren einen persönlichen Vorsprachetermin.
Sollten Sie ohne Termin persönlich vorsprechen wollen, können Ihnen unter Umständen Wartezeiten entstehen.
Das Team der Wohngeldstelle steht daher gerne vorab zur Terminvereinbarung zur Verfügung:
Erreichbarkeit des Familienamtes -Bereich Soziales-
Auf dem elektronischen Wege erreichen Sie die Kolleg:innen des Sozialamtes unter der Adresse:
Wohngeldstelleneunkirchen-seelscheidde
Sie können die Mitarbeiter:innen des Sozialamtes zu folgenden Zeiten persönlich erreichen:
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag | 08:30 Uhr – 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr – 18:00 Uhr geschlossen 08:30 – 12:00 Uhr geschlossen 08:30 – 12:00 Uhr |
Frau Khashab | Zimmer 009 | Tel. 02247/303-318 | Wohngeld |
Frau Müller | Zimmer 008 | Tel. 02247/303-108 | Bildungs- und Teilhabepaket Gleichstellungsbeauftragte Wohngeld |
Frau Bisesi | Zimmer 008 | Tel. 02247/303-117 | Bildungs- und Teilhabepaket Gleichstellungsbeauftragte Wohngeld |
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, auch während der Öffnungszeiten vorab einen Termin zu vereinbaren.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen Hilfestellung in verschiedenen Bereichen gegeben zu haben.
