Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 17. Dezember 2025 eine Verfassungsänderung beschlossen, die das Wahlalter für Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre senkt.
Die neue Regelung soll erstmals bei der Landtagswahl 2027 zur Anwendung kommen.
Durch die Absenkung des Wahlalters werden in Nordrhein-Westfalen rund 298.000 zusätzliche Personen wahlberechtigt. Die Gesamtzahl der Wahlberechtigten bei Landtagswahlen steigt damit um 2,3 Prozent auf knapp 13,1 Millionen.
Aktives Wahlrecht (Wahlberechtigung): ab 16 Jahren
Passives Wahlrecht (Kandidatur): weiterhin erst ab 18 Jahren
In Nordrhein-Westfalen können Jugendliche ab 16 Jahren bereits an Kommunalwahlen und Europawahlen teilnehmen. Die Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen stellt eine Angleichung an diese bestehende Praxis dar.

