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Angepasste Geschwindigkeit auf Gehwegen erhöht die Verkehrssicherheit

Immer wieder kommt es im Gemeindegebiet zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern. Besonders betroffen sind dabei Einmündungen, Kreuzungen und Grundstücksausfahrten.

Ein wiederkehrendes Problem ist das Befahren von Gehwegen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Dabei wird häufig übersehen, dass die Sichtverhältnisse an vielen Einmündungen und Ausfahrten auf die dort üblichen Verkehrsabläufe ausgelegt sind.

 

Wer mit einem Kraftfahrzeug aus einer Einmündung oder Grundstücksausfahrt ausfährt, muss sich aufgrund eingeschränkter Sichtverhältnisse häufig langsam vortasten, um den Verkehr auf der Fahrbahn und dem Gehweg einsehen zu können. Nähert sich ein Radfahrer auf dem Gehweg mit hoher Geschwindigkeit, verkürzt sich die verfügbare Reaktionszeit für alle Beteiligten erheblich. In solchen Situationen steigt das Unfallrisiko auch dann deutlich an, wenn alle Beteiligten aufmerksam sind.

 

Besonders problematisch ist es, wenn Gehwege entgegen der Fahrtrichtung der angrenzenden Straße befahren werden. Andere Verkehrsteilnehmer rechnen in diesen Bereichen häufig nicht mit schnell herannahenden Radfahrern aus dieser Richtung, da sie sich an der regulären Verkehrsführung orientieren. Dadurch entstehen zusätzliche Konfliktsituationen und ein erhöhtes Unfallrisiko.

 

Die Gemeindeverwaltung möchte daher an die geltenden Verkehrsregeln erinnern. Gehwege sind grundsätzlich den Fußgängern vorbehalten. Dort, wo der Radverkehr durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei" zugelassen ist, handelt es sich nicht um einen beschilderten Radweg im Sinne der Straßenverkehrsordnung, sondern um einen für Radfahrer freigegebenen Gehweg. Radfahrer dürfen diesen zwar benutzen, müssen ihre Geschwindigkeit jedoch den örtlichen Gegebenheiten anpassen und besondere Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen.

 

Wer mit dem Fahrrad oder E-Bike mit höherer Geschwindigkeit fahren möchte, sollte die Fahrbahn nutzen. Diese ist grundsätzlich der vorgesehene Verkehrsraum für den Radverkehr. Die Freigabe eines Gehwegs für Radfahrer stellt lediglich eine zusätzliche Nutzungsmöglichkeit dar und ist mit besonderen Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten verbunden.

Die Gemeinde appelliert daher an alle Radfahrerinnen und Radfahrer, ihre Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen, an Einmündungen, Kreuzungen und Grundstücksausfahrten besonders vorsichtig zu fahren, stets bremsbereit zu sein, bei höherem Tempo die Fahrbahn zu nutzen sowie auf freigegebenen Gehwegen besondere Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen.

 

Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und der Beachtung der Verkehrsregeln lassen sich viele gefährliche Situationen vermeiden. Die Gemeindeverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen.