Die durch das Eichgesetz vorgeschriebene Auswechslung der Wassermesser hat begonnen. Laut Eichgesetz sind die Wassermesser alle 6 Jahre auszutauschen. Betroffen sind alle Messeinrichtungen mit dem Eichjahr 2019.
Bei den Auswechslungen der Wassermesser zeigt es sich immer wieder, dass die Mitarbeiter zu vielen Anlagen keinen ungehinderten Zutritt haben, da die Wassermesser mit Schränken, Regalen und ähnlichem zugestellt sind. Der Gemeinde entstehen dadurch ein größerer Zeitaufwand und somit zusätzliche Kosten.
Ich bitte daher alle Bürgerinnen und Bürger, diese Hindernisse zu beseitigen, damit die Auswechslung ohne vermeidbare Behinderung möglich ist.
Alle beauftragten Mitarbeiter führen einen Dienstausweis bei sich. Falls Sie Durchlauferhitzer betreiben (vor allem elektronisch gesteuerte Geräte) wird in der Bedienungsanleitung darauf hingewiesen, dass das Gerät bei Arbeiten an der Leitung außer Betrieb zu nehmen ist und anschließend mit kaltem Wasser zu durchspülen ist (entlüften).
Rückfragen beantworten
Frau Meike Brahm
rel.: 02247/303219)
meike.brahm neunkirchen-seelscheidde
und
Frau Sabine Schmitz
Tel.: 02247/303218
sabine.schmitz. neunkirchen-seelscheidde
Neunkirchen-Seelscheid, den 24.01.2025
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Im Auftrag
gez. Attila Kecskés
Bauamtsleiter