Für Kinder unter 12 Jahren sind bei Auslandsreisen seit dem 1. Januar 2024 ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Der Kinderreisepass wird nicht mehr ausgestellt. Bereits vorhandene Ausweisdokumente bleiben bis zum Ablaufdatum gültig, vorausgesetzt, das Kind ist auf dem Foto noch eindeutig erkennbar. Für die Beantragung neuer Dokumente ist die persönliche Vorsprache des Kindes notwendig. Bei der erstmaligen Ausstellung wird außerdem die Geburtsurkunde benötigt.
Bitte beachten Sie: Seit dem 1. Mai 2025 dürfen für Ausweisdokumente ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden.
Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit für Personalausweise etwa zwei bis drei Wochen.
Bei Reisepässen kann die Herstellung, abhängig von der Auslastung der Bundesdruckerei, bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen.
Informationen zu Gebühren und Kosten finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter dem Menüpunkt „Ausweise und Pässe“.
Sollte ein Reisepass kurzfristig benötigt werden, besteht die Möglichkeit, einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser ist in der Regel innerhalb von drei Werktagen verfügbar. Alternativ kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieser nicht von allen Staaten als Einreisedokument anerkannt wird. Aktuelle Einreisebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter „Sicher Reisen“.
Bei Fragen hilft Ihnen das Team des Bürgerbüros gerne weiter.

