Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid nutzt neue Möglichkeiten im Baugesetzbuch (BauGB), um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Die jüngsten Gesetzesänderungen, oft als „Bau-Turbo" bezeichnet, sollen Bauvorhaben einfacher zu genehmigen und schneller umsetzbar machen. Der Rat der Gemeinde hat die Anwendung der entsprechenden Regelungen in seiner Sitzung am 6. Mai 2026 beschlossen. Ziel ist es, mehr Wohnraum zu schaffen, ohne die Entwicklung der Gemeinde unkontrolliert voranzutreiben.
Kern der Neuregelungen sind drei neue Paragrafen, die den Gemeinden mehr Spielraum einräumen. Sie ermöglichen Abweichungen von bisherigen Bauvorschriften, sofern dadurch zusätzlicher Wohnraum entsteht.
Vorhaben innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans (§ 31 Abs. 3 Baugesetz-buch)
Eine wichtige Änderung betrifft die Befreiung von bestehenden Bebauungsplänen: Künftig kann die Gemeinde in bestimmten Fällen Ausnahmen zulassen, etwa wenn ein Bauprojekt mehr Wohnungen schafft als ursprünglich vorgesehen. Voraussetzung ist, dass sich das Vorhaben in einem der Hauptorte Neunkirchen oder Seelscheid befindet und die notwendige Infrastruktur – Straßen, Wasser- und Abwasserversorgung – gesichert ist. Auch bezahlbarer Wohnraum soll dabei stärker in den Blick genommen werden. Die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum bleibt die Ausnahme.
Vorhaben im Innenbereich (§ 34 Abs. 3 b Baugesetzbuch)
Bisher mussten sich Neubauten streng an die bestehende Bebauung anpassen. Die neuen Regelungen lassen nun Abweichungen zu, solange das Ortsbild nicht wesentlich beeinträchtigt wird. So können größere Gebäude entstehen, ohne dass sie sich exakt an der Nachbarbebauung orientieren müssen.
Klare Grenzen bleiben dennoch bestehen: Gebäude dürfen nicht wesentlich höher sein als die umliegenden Häuser, und größere Mehrfamilienhäuser müssen sich weiterhin in das Gesamtbild einfügen. Auch hier gilt: Die Erschließung muss gesichert sein.
Vorhaben im Außenbereich (§ 246 e Baugesetzbuch)
Eine weitere Neuerung schafft Möglichkeiten am Rand der Ortschaften. Die sogenannte Experimentierklausel erlaubt es, Bauvorhaben auch außerhalb bisheriger Baugrenzen zu realisieren – allerdings nur, wenn sie unmittelbar an bestehende Bebauung anschließen. Einzelne Häuser im Außenbereich bleiben weiterhin ausgeschlossen.
Bevorzugt werden Flächen, die bereits über eine gewisse Infrastruktur verfügen, etwa durch vorhandene Erschließungsstraßen. So soll ein kontrolliertes Wachstum entstehen, das Natur und Umwelt nicht zusätzlich belastet.
Über die Anwendung der neuen Regelungen entscheidet künftig der Ausschuss für Gemeindeplanung und Ortsentwicklung. Bauherren sind angehalten, ihre Vorhaben frühzeitig mit der Gemeinde abzustimmen. Erfolgt keine vorherige Abstimmung, kann die Verwaltung einen Bauantrag ablehnen. Parallel dazu passt die Verwaltung die entsprechenden Satzungen an.
Mit dem „Bau-Turbo" verfolgt die Gemeinde ein klares Ziel: mehr Wohnraum in kürzerer Zeit. Gleichzeitig stellen klare Kriterien sicher, dass die Entwicklung geordnet bleibt. Die Berücksichtigung des Ortsbildes, die Rücksicht auf Nachbarschaft und Umwelt sowie eine funktionierende Infrastruktur bleiben dabei zentrale Maßstäbe.

