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Bekanntmachung

des Entwurfes der Haushaltssatzung 2026 und des Haushaltssicherungskonzeptes 2026-2032

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid für das Haushaltsjahr 2026 und des Haushaltssicherungskonzeptes 2026-2032 mit den Anlagen wurde dem Rat der Gemeinde am 05.06.2026 zugeleitet.

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit geltenden Fassung steht der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 mit Anlagen ab dem 08.06.2026 während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, montags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) im Rathaus, Hauptstraße 78, Zimmer 107, zur Verfügung. Darüber hinaus besteht auch hier die Möglichkeit der Einsichtnahme. 

Einwohner oder Abgabepflichtige können innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beginn der öffentlichen Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Die Einwendungen können sowohl schriftlich als auch mündlich zur Niederschrift erhoben werden bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 107, Hauptstraße 78, 53819 Neunkirchen-Seelscheid.

Über die Einwendungen beschließt der Rat der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid in öffentlicher Sitzung.

Neunkirchen-Seelscheid, den 08.06.2026                                          
gez.

Guido Vierkötter
(Bürgermeister)